Auemittelung  des  Pflichtthelles.  39

die  Beweismittel  noch  gar  nicht,  die  sich  nur  in  den
Händen  der  dritten  Gläubiger  befinden  können  und
die  er  gegen  dieselben  anzufechten  sogar  leicht  in  den
Fall  kommen  kann.  Eine  solche  Belveisauflage  könnte
den  Erben  in  die  zweideutige  Lage  bringen,  eine
eingeklagte  Forderung  gegen  den  Gläubiger  als  grundlos
  zu  widersprechen,  sie  aber  seinem  Miterben  gleichwohl
  als  Passivum  auf=  und  abzurechnen,  weil  die
Verurtheilung  am  Ende  dennoch  erfolgen  und  mittelbar
  den  Pflichttheil  verringern  kann.

c)  Weiter  müßte  der  Erbe  in  Gemäßheit  jenes
Beweisthema's  darlegen,  wie  groß  die  Vorempfänge
seiner  Miterben  und  wie  klein  seine  eigenen  seien;
in  dem  ersten  Punkte  liegt  zwar  der  Beweis  ihm,
in  dem  zweiten  dagegen  seinen  Gegnern  ob;  ja  die
angeblich  verletzten  Miterben  können  leicht  sogar  über
ihre  eigenen  Vorempfänge  unter  sich  gar  nicht  einig
sein.  Hiebei  können  sehr  spinöse  Fragen  darüber
mit  einfließen,  ob  sich  denn  ein  Vorempfang  auch
zur  Kollation  eigne,  wie  namentlich  in  dem  unten
beigefügten  Falle  vorkam,  wo  eine  Tochter  ein  Darlehen
  vom  Vater  empfangen,  dieser  aber  dasselbe  in
ihrem  Konkurse  bereits  verloren  hatte,  und  in  seinem
Testamente  ihr  solches  dennoch  wieder  als  Konferendposten
  aufrechnen  wollte.  Wie  kann  diese  Frage  mit
allen  Wechselfällen  ihrer  Lösung  in  die  Auflage,  die
Deckung  des  Pflichttheiles  durch  das  Testament  zu
beweisen,  zur  gelegenheitlichen  Erledigung  mit  untergebracht
  werden?

Jenem  ganz  allgemeinen  Beweisthema  wird  daher
  in  allen  Fällen  die  ganz  verschlungene  und  vielköpfige
  Bedeutung  inne  wohnen,  der  begünstigte
Haupterbe  habe  darzuthun,  daß  der  wahre  und  erweisliche
  Aktivnachlaß  nach  Abzug  der  erweisbaren
Schulden,  jedoch  mit  Einrechnung  der  sämmtlichen.
zur  Kollation  sich  eignenden  und  erst  zu  erprobenden
Vorempfänge  der  Notherben  sich  immerhin  als  zur