Ausmittelung  des  Pflichttheiles.  51

diesem  rechtmäßigen  Angriffe  bezüglich  anderer  Punkte
sich  zugleich  alle  Freiheit  einer  vollständigen  Vertheidigung
  eröffnet  findet,  daß  die  Beweise  zugleich  mit
der  Aufstellung  und  Entfaltung  der  Ansprüche  verbunden
  und  dadurch  die  weitaussehenden  Verhandlungen
  über  Beweislast  und  Beweisthema,  die  Zwischenfälle
  der  Editions=  und  Restitutionsgesuche,
gleichwie  der  ganze  verwickelte  und  mühselige  Gang
des  ordentlichen  Beweisverfahrens  vermieden  werden,
daß  endlich  dem  Gerichte  nebenbei  mit  zustehen  muß,
das  Amt  eines  arbiter  lamiliae  erciscundae,  den
das  römische  Recht  im  Sinne  hatte,  in  sich  zu  vereinigen
  und  gleichwie  die  Verlassenschaftsbehörde  inventirt
  und  Gläubiger  zur  Anmeldung  und  zum  Nachweise
  ihrer  Forderungen  vorladet,  ebenso  von  Amtswegen
  ergänzende  Forschungen  anzustellen,  welche
seiner  ansta,  den  wahren  Bestand  der  zu  vertheilenden
  Erbschaft  genau  zu  umgränzen,  einen  besseren
Vorschub  zu  leisten  im  Stande  sind.  Kommen  dabei
weit  aussehende,  noch  in  der  Schwebe  befindliche
oder  zu  verwickelte  Posten  vor,  welche  ihre  Erledigung
in  diesem  summarischen  Verfahren  nicht  so  leicht  finden
  mögen,  so  können  die  geeigneten  Verwahrungen
die  endgültige  Ausgleichung  hierüber  noch  immer
einer  späteren  gerichtlichen  Kognition  vorbehalten,
wie  hiezu  fr.  12  und  20  S.  4  fam.  hercisc.  (10,  2)
und  übereinstimmend  damit  das  bayer.  LR.  Th.  III
Kap.  1  §S.  14  Nr.  11  bereits  die  Anleitung  gegeben
haben  und  auch  die  GO.  Kap.  XIX  §.  14  für  den
Konkurs  auf  das  nämliche  Auskunftsmittel  hinverweist

  1).

1)  Zwei  Erkenntuisse  der  Oberappellationsgerichte  in
Celle  v.  1847  und  in  Cassel  v.  1853  geben  dem
Pflichttheilberechtigten,  der  sich  für  verletzt  hält,  eine
eigene  präjudizielle  Klage  auf  Inventarisirung  des
Nachlasses,  aushülfsweise  auf  eine  eidliche  Speziftkaw

