102  5  ypothekenzinsklage  gegen  den  dritten  Besitzer.

gen  den  dritten  Besitzer  natürlich  eintreten  kann,  und
in  welchem  Falle,  weil  das  Gesetz  ausdrücklich
nur  bei  der  Hypothekklage  einen  Regreß  gestattet,  ein
solcher  bei  der  Hypothekenzinsklage  nicht  statt  finden
könnte,  was  die  offenbarste  Ungerechtigkeit  wäre;  es
liegt  also  auch  hierin  ein  Grund  für  die  Unzulässigkeit
der  Hypothekenzinsklage  gegen  den  dritten  Besitzer.

Man  könnte  zwar  einwenden,  daß  die  Hypothekenzinsklage
  (gleichwie  die  Hypothekklage)  dem  dritten
Besitzer  gegenüber  gar  keine  eigentliche  dingliche  Klage
sei,  indem  eine  Schuldforderung  eingeklagt  werde  #),
daher  auch  gegen  den  dritten  Besitzer  wie  gegen  den
ursprünglichen  Schuldner  verfahren  werden  müsse;  allein
  abgesehen  davon,  daß  die  Ansicht,  die  Hypothekklage
  (und  Hypothekzinsklage)  dem  dritten  Besitzer
gegenüber  sei  nicht  rein  dinglicher  Natur,  kontrovers
ist,  und  namentlich  auch  den  Wortlaut  des  Gesetzes
gegen  sich  hat,  welcher  sie  als  dingliche  Klage
dem  dritten  Besitzer  gegenüber  au5#drücklich
bezeichnet  7)  und  eine  persönliche  Klage  nur  in
dem  Falle  zuläßt,  wenn  der  dritte  Besitzer  für
die  übernommenen  Forderungen  als  Schuldner
eingetreten  ist  8),  welche  Eigenschaft  ihm  also  außerdem
nicht  anklebt,  kann  auch  bei  der  Richtigkeit  der  erwähnten
  Behauptung  in  dieser  kein  Grund  liegen,
das  Verfahren  nach  §.  52  des  Hyp.  Ges.  gegen  den
dritten  Besitzer  auszudehnen,  weil  Wortlaut  und  Sinn
des  Gesetzes  von  dieser  Ausdehnung  nichts  weiß  und
die  Haftbarkeit  des  dritten  Besitzers  durch  das  Verfahren
  selbst  nicht  alterirt  wird.

Es  liegt  auch  darin  keine  Gefährdung  für  die
Hypothekgläubiger,  wenn  man  die  Hypothekenzinsklage

5)  Vgl.  die  oben  Anm.  1  angeführte  Stelle  aus  Seufferts
  Komm.  z.  GO.  und  die  dort  allegirten  Stellen.
  S.  auch  Bl.  f.  RA.  Bd.  XX  Erg.  Bl.  S.  14.

7)  SS.  57  und  58  des  Hyp.  Oes.

8)  §.  56  u.  f.  des  Hyp.Ges.