Hypothekenzinsklage  gegen  den  dritten  Besitzer.  103

gegen  den  drlitten  Besitzer  nicht  gestattet,  weil  dieser
mit  dem  Hypothekenobjekte  doch  nie  weiter  haften  kann,
als  es  die  S§.  42  und  54  des  Hypothekenobjekts  vorschreiben,
  und  weil,  wenn  ein  Hypothekenobjekt,  bei
welchem  zweijährige  Zinsen  im  Rückstande  sind,  auf
einen  neuen  Besitzer  übergeht,  dem  Gläubiger  doch
nichts  übrig  bleibt,  als  wegen  der  Zinsen  aus  dem
Zeitraume,  der  außerhalb  der  Sphäre  dieser  Haftbarkeit
  des  dritten  Besitzers  liegt,  die  persönliche  Klage
gegen  den  früheren  Besitzer  resp.  Schuldner  geltend
zu  machen.  Wie  der  Gläubiger  auf  der  einen  Seite
hier  in  Folge  seines  Zuwartens  gegen  seinen  Schuldner
  die  dingliche  Klage  verloren  hat,  so  verliert  er  in
olge  desselben  Zuwartens  das  privilegirte  Verfahren.
uͤberhaupt  dem  dritten  Besitzer  gegenüber;  haftbar
bleibt  ihm  dieser  aber  ja  immer  nach  8.  42  und  g.  54
des  Hyp.Ges.  und  er  kann  diese  Haftbarkeit  in  jedem
anderen  zulässigen  Verfahren  in  Anspruch  nehmen.

Die  Autorität  Gönner's,  als  Verfassers  des
Hypothekengesetzes,  kann  nicht  zur  Entkräftung  der
hier  vertretenen  Ausicht  geltend  gemacht  werden,  da
der  Inhalt  und  Wortlaut  dieses  Gesetzes  der  Ansicht.
Gönner's  widerspricht.

Aber  selbst,  wenn  man  die  Hypothekenzinsklage
gegen  den  dritten  Besitzer  zulassen  wollte,  könnte  sich
diese  nur  auf  das  letztverflossene  Zinsjahr,  nicht  auch
auf  den  Zins  des  laufen  den  Zinsjahres  erstrecken.
Für  ein  weiter  zurückliegendes  Zinsjahr,  als  das
letztverflossene,  haftet  der  dritte  Besitzer,  wie  erwähnt,
nicht,  und  ein  Zins  muß  erst  verfallen  sein,  wenn
er  eingeklagt  werden  will.  Wollte  man  die  Hypothekenzinsklage
  dem  dritten  Besitzer  gegenüber,  so  weit
als  er  üöberhaupt  mit  dem  Hypothekenobjekte  haftet
  ꝰ),  also  auch  auf  den  Zins  des  laufenden  Zins-P))

  Gönner  a.  a.  O.  kommt  mit  sich  selbst  in  Widerspruch,
  da  er  die  Hypothekenzinsklage  für  den  Zins