142  Nekrolög.

seelte  Auslegung,  durch  weises  Maßhalten  in  Handha-#ung
  der  formellen  Vorschriften,  durch  Widerstand  gegen
Schlendrian  und  Nummernerledigungösucht  durch  warmen
  Eifer  gür  den  Sieg  des  materiellen  Rechtes.  Wie
einst  auf  Anregung  von  Labeo  „ingenü  qualilate  ei
liducin  doctrinac“  die  Bahn  zu  vielen  Verbesserungen
gebrochen  wurde  2),  so  ist  auch  in  unseren  Tagen  das
ernste  Streben  vaterländischer  Rechtsgelehrten  nicht  ohne
Frucht  geblieben,  und  manche  der  Neuzeit  angeherige  Aenderung
  in  Behandlung  der  Aufgaben  des  Richteramtes
ist  der  Sache  der  Gerechtigkeit  wahrhaft  zu  Gute  gekommen.
  Zu  den  Männern,  welche  sich  in  solcher  Weise  um
Vaterland  und  Gerechtigkeit  rühmenswerthe  Verdienste
erwarben,  gehört  cin  am  1.  Nov,  1855  verstorbener  Mitarbeiter
  unserer  Zeitschrift,  Oberappellationsgerichtsrath
Philipp  Geigel  aus  Würzburg  (geb.  den  15.  Sept.
1791).  Es  war  ein  biederer,  fester,  nicht  minder  menschenfreundlicher
  Iustizmann,  der  Pflege  des  guten  Rechtes
  nicht  nur  mit  allen  Kräften  seines  wohlbegabten  Geistes,
  sondern  auch  mit  dem  warmen  Herzen  zugethan.
Dieser  lebendige  Berufseifer  machte  ihn  auch  zum  Schriftsteller.
  Es  drängte  ihn,  der  erkannten  Wahrheit  auch
außer  der  Sphäre  seines  amtlichen  Wirkens  Geltung  zu
verschaffen.  Fhr.  v.  Zurheins  Beiträge  und  Zeitschrift
und  dle  Blätter  für  Rechtsanwendung  haben  eine  Reihe
von  praktischen  Erörterungen  aus  Geigel's  Feder,  und
damit  eben  so  viele  Bereicherungen  der  betreffenden  Doktrin
  geliefert.  Er  hatte  die  Gabe,  seine  Aufgabe  am
rechten  Flecke  anzugreifen  und  den  Kern  der  Frage  gehörig
  herauszuschälen;  mit  Umsicht  erwog  er  alle  praktischen
  Beziehungen  und  Verwicklungen  des  nächsten  Geenstandes
  seiner  Betrachtung,  und  bewährte  in  Aufstel-Eng
  und  Ausführung  seiner  Meinung  überall  den  gründlich
  sorschenden  selbstständig  und  scharf  denkenden  Geist.
Die  wissenschaftliche  Bearbeitung  seines  heimathlichen,
des  fränkisch=  würzburgischen  Rechtes  war  die  mit  Vorliebe
  gepflegte  Beschäftigung  in  der  Muße  seiner  letzten
Lebensjahre.  In  Folge  eines  im  J.  1853  erlittenen
Schlaganfalls  hatte  er  sich  genöthigt  gesehen,  um  Versetzung
  in  den  Ruhestand  nachzusuchen.

2)  Vgl.  fr.  2  S.  47  de  origine  juris  (2,  1).

Red.:  J.  A.  Seuffert.  Verl.:  Palm  &amp;  Enke  (Mdolph  Enke)
in  Erlangen.  Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.