176  Miezelle.
Miszelle.

Eine  Dame  in  vorgerückten  Jahren.

Was  ist  eine  Dame  in  bereits  vorgerückten
Jahren;  —  une  dame  d’un  age  deja  svencé?  Das  Bezirksgericht
  in  Lyon  wußte  diese  heikle  Frage,  mit  der  man
seine  Weisheit  auf  die  Probe  stellen  wollte,  glücklich  zu  umschiffen.
  H.  Büatier  hatte  in  einer  öffentlichen  Versteigerung
  zu  Lyon  ein  sehr  baufälliges  Haus  um  5150  Fr.
als  Meistbietender  zugeschlagen  erhalten,  ohne  die  im  Saale
angehefteten  Streichbedingnissegen  au  und  aufmerksam  gelesen
zu  haben.  Unter  denselben  befand  sich  ganz  am  Schlusse
in  gewöhnlicher  fortlaufender  Schrift  auch  die  Bemerkung
mit  eingeflochten,  einer  bereits  im  vorgerücktem  Alter  stehenden
Dame  gebühre  auf  diesem  Hause  eine  Leibrente  von  1500  Fr.,
welche  vom  Käufer  ohne  Einrechnung  mit  übernommen  werden
  müsse.  Als  Herr  B.  diese  Bedingniß  gewahr  wurde,
erschrack  er  anfangs,  daß  er  unbesonnen  in  eine  solche  Falle
gegangen,  schöpfte  aber  bald  wieder  Muth  in  dem  Gedanken,
die  Alte  könne  höchstens  noch  einige  Jahre  leben  und  werde
ihm  die  Zeit  ihres  Lebens  nicht  lang  machen.  Als  er  sich
aber  näher  nach  ihrer  Persönlichkeit  erkundigte,  neuer  Schrecken!

ie  Dame  war  erst  49  Jahre  alt  und  konnte  bei  guter
Cesundheit  noch  30  Jahre  leben.

Nun  entstand  die  Rechtsfrage:  Ist  ein  Frauenzimmer
mit  149  Jahren  wirklich  eine  Dame  in  bereits  vorgerückten
Jahren?  Herr  B.  verneinte  dieselbe  und  focht  den  Kauf
als  nichtig  an,  weil  er  durch  eine  künstlich  entstellte  Bedinung
  über  den  wahren  Stand  der  Sache  und  den  Umfang

FEnke  übernommenen  Verpflichtung  hintergangen  worden  sei.
Sein  Anwalt  suchte  in  einem  geistreichen  Vortrage  die  ganze
Damenwelt  auf  seine  Seite  zu  ziehen,  indem  er  den  schwierigen
  Beweis  zu  führen  unternahm,  eine  Dame  von  jenem
Alter  stehe  noch  in  der  Blüthe  ihrer  Jugend.  Was  konnte
bier  das  Gericht  thun  7  Es  täuschte  die  Neugierde  durch
elne  Abweisung  der  Klage,  obne  auf  die  Frage  einzugehen,
aus  dem  näher  gelegenen  Grunde,  der  Kläger  hätte  sich
durch  eine  Nachfrage  von  dem  wahren  Stande  der  Sache
leicht  überzeugen  können  und  sollen;  über  Schaden,  welchen
man  sich  durch  eigene  Schuld  zuziehe,  könne  man  sich  nicht
beklagen.  (Cszette  des  Tribunaux  v.  10.  März  1856.)

Red.:  F.  A.  Seuffert.  Verl.;  Palm  &amp;##  Enke  (Adolph  Enke)
in  Erlangen.  Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.