178  Zusammentreffen  von  Straffnilderungsgründen.

so  sind  die  Gerichte  nach  Art.  3  des  Gesetzes  vom
29.  August  1848  ermächtigt,  auf  eine  geringere,  als
die  gesetzliche  Strafe=  zu  erkennen.  Dieselbe
darf  jedoch  nicht  unter  das  im  Art.  99  bestimmte
niedrigste  Strafmaß  herabgesetzt  werden.  "
Für  den  Fall,  was  Rechtens  sei,  wenn  bei
einem  zur  Zeit  der  That  noch  nicht  16  Jahre  alten
Angeklagten  nebstdem  noch  eine  besondere  Minderung
  der  Zurechnungsfähigkeit  z.  B.  wegen  Gemüthskrankheit
  festg  estellt  ist,  wenn  also  die  beiden
Strafmilderungs  gründe  zusammentreffen,  —  ermangelt
  es  an  einer  speziellen  gesetzlichen  Vorschrift.
Bei  Abfassung  des  Gesetzes  vom  29.  Aug.  1848
hat  man  an  das  Vorkommen  einer  solchen  Häufung
von  Strafmilderungsgründen  nicht  gedacht.  Indessen
  stellt  sich  die  einfachste  Lösung  der  Zweifelsfrage
als  die  richtige  dar.  Wenn  von  zwei  Strafmilderungsgründen
  jeder  für  sich  nach  Vorschrift  des  Gesetzed
  das  Herabsetzen  der  Strafe  auf  eine  niedrigere
  Abstufung  nach  sich  zieht,  so  ist  eben  im
Falle  Zusammentreffens  der  beiden  Strafmilderungsgründe,
  damit  keine  der  Gesetzstellen  ohne  entsprechende
  Folge  bleibe,  die  Operation  des  Herabsetzens
zweimal  vorzunehmen,  und  eine  um  zwei  Abstufungen
  ermäßigte  Strafe  zu  verhängen.  Diese
Lösung  paßt  auch  ganz  zu  den  Worten  des  Gesetzes
von  1848.  Wurde  ein  mit  einer  zeitlich  bestimmten
  Zuchthausstrafe  bedrohtes  Verbrechen  von  einem
jungen  Menschen  unter  16  Jahren  begangen,  so
ergibt  sich  nach  Art.  99  Ziff.  3  Arbeitshaus  als
die  geseßliche  Strafe;  folglich  ist,  wenn
noch  abgesehen  von  der  Jugend  eine  besondere  Minderung
  der  Zurechnungsfähigkeit  festgestellt  ist,  im
Hinblick  auf  Ziff.  4  des  Art.  99  nach  Art.  3  des
Ges.  von  1818  die  Zuerkennung  einer  Gefängnißafe
  von  3  bis  12  Monaten  gerechtfertigt.  Der  Ausruck
  „gesetzliche  Strafe“  bezeichnet  nach  dem