218  Kapitalverbrechen.

hier  eine  unzulässige  pelitio  Principü  vor;  und  es
kann  Art.  77  zum  Mindesden  nicht  als  Beweis  für
das  gbbraucht  werden,  was  durch  die  Bezugnahme
auf  denselben  erhärtet  werden  sollte.  Zu  welchem
Ergebnisse  dieser  Artikel  in  der  That  führe,  wird  sich
unten  zeigen.

Die  vorerwähnte  Folgerung  aber,  daß  die  mit
Kettenstrafe  bedrohten  Verbrechen  keine  Kapitalverbrechen
  seien,  wird  außerdem  bestätigt  durch  die
Bestimmungen  des  Art.  105  über  unverschuldet  lange
erlittenen  Untersuchungsarrest  als  Strafmilderungsgrund
  bei  Kapitalverbrechen,  so  wie  durch  Art.
78  Nr.  I  und  II,  wo  es  heißt:

.....  ....dmmfollgegendenselben
IbekK  apitalverbrechen  4—0  jähriges
Arbeitshaus,

II.  bei  Verbrechen,  welche  Zuchthaus  oder
Kettenstrafe  zur  Folge  haben,  ein  bis
3  jähriges  Arbeitshaus  angewendet
  werden.

Auch  hier  sind  Kopitalverörechen,  und  solche,
die  mit  Kettenstrafe  bedroht  sind,  einander  entgegengestellt,
  so  daß  eine  zusammensassende  Subsumtion
der  Verbrechen,  die  mit  Todes=  und  derer,  die  mit
Kettenstrafe  geahndet  werden,  unter  den  gemeinsamen
Begriff  „Kapitalverbrechen“  als  eine  irrige
zu  bezeichnen  ist.  —

Demgemäß  hatte  man  und  hat  besonders  jetzt  1)
unter  Kapitalverbrechen  im  Sinne  des  bayerischen
Strafrechts  nur  solche  Verbrechen  zu  verstehen,  die
mit  Todesstrafe  bedroht  sind.

Daß  gegen  diese,  wie  nachgewiesen  wurde,  allein
  mit  den  Worten  des  Gesetzes  in  Einklang
stehende  Terminologie  die  Autorltät  der  Anmerk-1)

  Seit  Aufhebung  des  bür  eherlichen,  Todes  durch  Gesetz
  v.  18  November  184