256  An  Hrn.  Professor  Dr.  Edel  zu  Würzburg.

An  Hrn.  Professor  Dr.  Edel  zu  Würzburg.

In  dem  Vortrage  des  Hrn.  Abgeordneten  Prof.  Dr.
Edel  für  den  I.  Ausschuß  der  Kammer  der  Abgeordneten
über  den  Entwurf  eines  Gesetzes:  „Einige  Aenderungen
der  Gerichtsverfassung  in  den  Landestheilen  diesseits  des
Rheines“  betr.  —  findet  sich  (S.  7)  folgende  Stelle:
„Man  häört  häufig,  mitunter  im  Tone  des  Vorwurfs
die  Bemerkung,  daß  in  Folge  der  strengen  Interpretationen
  des  Kassationshofes  die  Praxis  der  Strafgerichte
strenger  geworden  ist  als  früher.  Die  Strenge  ist  Folge
des  Schutzes,  den  die  Autorität  des  Gesetzes  gegen  willkürliche
  Interpretationen  der  Gerichte,  gegen  die  bei  diesen
  oft  vorherrschende  Neigung  zur  Milde  durch  die  zusammenwirkenden
  Funktionen  der  Oberstaatsanwaltschaft
und  des  Kassationshofes  genießt.  Belde  sind  Wächter  für
die  Integrität  des  Gesetzes.".

Die  Bemerkung,  deren  Ungrund  Hr.  Prof.  E.  bebauptet.
  wurde  auf  dem  Gebiete  der  Presse  zuerst  von

em  Herausgeber  dieser  Zeitschrift  in  Nr.  1.  des  heurlgen
Jahrgangs  geäußert.  Zum  Belege  sind  die  Motive
zweler  oberstrichterlicher  Entscheidungen  einer  Prüfung
unterzogen  und  die  gegen  die  bethätigte  Strenge  obwaltenden
  Bedenken  dargelegt.  Eine  später  (in  Nr.  8  u.  9)
mitgetheilte  Erörterung  aus  der  Feder  eines  Mitarbelters
  lieferte  einen  weiteren  Beleg  für  obige  Bemerkung.  1).
Ohne  Zweifel  liegt  dem  dieser  Bemerkung  entgegentretenden
  Ausspruche  des  sehr  verehrlichen  Hrn.  Abgeordneten
eine  gründliche  Erwägung  der  von  uns  entwickelten  Bedenken
  und  die  festbegründete  Ueberzeugung  von  deren
Unerheblichkeit  zu  Grunde.  Im  Interesse  der  Gerechtigkeit
  und  Wissenschaft  ersuchen  wir  Hrn.  Prof.  Edel,
diese  Grundlage  seines  Ausspruchs  dem  juristischen  Publikum
  nlicht  vorzuenthalten;  die  Spalten  unserer  Zeitschrift
Lhen  m#  für  diesen  Zweck  zur  Verfügung.  Red.  der

1)  Val.  noch  Nr.  12  und  Erg.  Bl.  Nr.  5  bes  heurlgen  Jahrgangs,
  welche  aber  zur  Zelt  der  Abfassung  des  bezelchneten
Vortrags  noch  nicht  erschienen  waren.

Berichtlgung:  Im  Komment.  ü.  d.  GO.  Aufl.  II  Bd.  1
S.  142—3  a.  E  der  Note  7  beizufügen:  Siehe  bagegen  ebd.  Bd.
XVI  S.  307  f;z  vgl.  auch  Bd.  XXI  S.  257  f.
Red.:  J.  A.  Seuffert.  Verl.:  Palm  &amp;  Enke  —“ie  Enke)
in  Erlangen.  Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.