274  Aus  der  handelsgerichtlichen  Praxis.

bremischen  Gerichte  nicht  übergegangen,  kann  auch
in  solcher  Allgemeinheit  weder  kaufmännischen  Ansichten
  noch  den  Bedürfnissen  des  Handels  entsprechen
  2).

2)  Verhältniß  des  Destingtars  zu  Frachtführer
  und  Schiffer.

Die  schon  im  römischen  Rechte  erkennbare  Tenbenz,
  dem  Dritten  ein  Klagrecht  aus  den  zu  seinen

Mandatars  an  den  Mandauten  festhielten  (Papinian
  in  fr.  49  8.  2  de  adgquir.  poss.  41,
theils  dem  Mandanten  ein  nicht  zedirtes  Klagrecht
nur  im  Notbfalle,  si  aliter  rem  suam  servare  non
potest,  einräumten  (Gajus  in  fr.  2  de  inslit.
act.  14,  3),  tbeilg  das  Zustehen  einer  actio  ulilis
ohne  diese  Voraussetzung  anerkannten  (Ulpian
in  fr.  1  cod.,  fr.  13  8.  25  do  ncl.  emt.  vend.
19,  1).  Bei  Aufstellung  des  oben  beanstandeten
Satzes  sieht  man  in  Ulpian's  Ausspruch  das  endliche
  Resultat  der  Entwickelung,  die  Regel  des  geltenden
  Rechts.  Diese  Regel  kann  allerdings
keine  Anwendung  auf  Geschäfte  und  Verhältnisse
finden,  zu  deren  „lacilum'“  es  gehört,  daß  der
Auftraggeber  und  der  dritte  Kontrahent  auf  keine
Weise  in  unmittelbare  Berübrung  kommen.  Vol.
Seuffert  a.  a.  O.

2)  Der  Vorstand  des  Sankute  nrichten  einer  freien  Stadt
dußerte  bierüber  in  einer  Zuschrift  an  den  Herausgeber
  der  Bl.  f.  RA.:;  „Meine  kaufmännischen  Kollegen
  wollen  von  einer  solchen  octio  utilis  (akkiv
wie  passiv)  nichts  wissen.  Auch  nach  meiner  Erfahrung
  ist  es  für  Jedermann  böchst  unangenehm,
wenn  Jemand  als  Kontrahent  gegen  ihn  auftritt,
mit  dem  er  sein  Leben  lang  nichts  zu  thun  gehabt
hat,  und  mit  dem  er  sich  wissentlich  auch  nie  eingelassen
  haben  würde,  da  er  bei  ihm  im  schwarzen
Buche  steht,  wie  die  Kaufleute  es  nennen.  Die
römische  Strenge  sagt  den  Kaufleuten  weit  mehr  zu
als  die  deutsche  Laxheit,  wo  immer  der  Mandant
beim  Contrahtlren  nicht  genannt  wurde.“