276  Aus  der  handelsgerichtlichen  Praxls.

früher  )  vertheidigten  Ansicht,  als  sei  eine  Handelsfirma
  eine  Art  moralischer  Person.  Die  letztere  Ansicht
  ermangelt  einer  rechtlichen  Begründung,  und
ist  auch  bereits  anderweit  vollständig  widerlegt  5).  —
Es  hat  auch  eine  Firma  als  solche  nicht  ein  von
der  Person  der  Theilhaber  getrennt  zu  denkendes
Domizil,  so  daß  die  Ansprüche  an  die  Fima  am
Wohnorte  der  einzelnen  Theilhaber  geltend  gemacht
werden  können.

In  einer  (in  den  Blättern  für  Rechtspflege
in  Thüringen  und  Anhalt,  Jahrg.  III  S.  101  mitgetheilten)
  vor  dem  Stadtgerichte  zu  Gera  anhängig
gewesenen  Rechtssache  hatte  der  Klager  S.  ein  daselbst
  unter  der  Firma  M.  H.  bestehendes  Handelshaus,
  dessen  alleinige  Inhaberin  die  Wittwe  J.
M.  H's  war,  unter  dieser  Firma  verklagt,  ohne  die
genannte  jetzige  Inhaberin  namentlich  zu  erwähnen.
Nach  gepflogenen  Verhandlungen  wurde  die  Klage
durch  ein  von  der  Juristenfakultät  zu  Leipzig
abgefaßtes  Urtheil  angebrachtermaßen  abgewiesen.
Gründe:  „die  Parteien  müssen  bestimmte  Rechtssubjekte
  sein,  und  es  liegt  daher  dem  Kläger  ob,
das  Rechtssubjekt  bestimmt  zu  bezeichnen,  gegen
welches  er  Klage  erhebt.  Die  Firma  aber  ist  nur
ein  Name,  den  die  Inhaber  derselben  sich  geben,
um  den  Geschäftsgang  zu  erleichtern,  indem  in  der

1)  Nämlich  von  Hassenpflug  in  Elvers  Themis
Bd.  1  S.  59  f.

*5)  Von  Duntze  ebd.  S.  498  f.  Hier  heißt  es
(S.  511):  „Wären  die  Handlung  oder  Firma  als
solche,  nicht  die  einzelnen  Socii,  welche  unter  dieser
Firma  kontrahirt  haben,  das  Rechts-Subjekt,  so
würde  ja  daraus  folgen,  daß  das  Aktivum  nur  jener
und  nicht  diesen  zustehe,  und  ebenso  das  Passivum
nur  jener,  nicht  diesen  obliege.  Dieses  würde
aber  allen  Rechtsbegriffen  und  aller  Praxis  widersprechen"
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