296  Ercoepilo  non  numerstae  pecunlso.

nachtheilen,  die  das  jüngste  Prozeßgeset  androht,
beharrt  werden.  —  Ebenso  versteht  es  sich  von
selbst,  daß  diese  Ausführung  nur  jene  Sachen  im
Sinne  hat,  die  im  mündlichen  Verhöre  verhandelt
werden  müssen.  *  **.

Nachschrift  des  Herausgebers.  Daß
der  in  Frage  befindlichen  „Lieferungs“=  Praxzis
gewichtvolle  Bedenken  entgegenstehen,  ist  in  vorliegendem
  Aufsatze  nicht  verhehlt,  sondern  offen  dargelegt.
Indessen  läßt  sich  nicht  bezweifeln,  daß  der  Gesetzgebung
  von  1837  geachtet  jene  in  der  Gerichtsordnung
  begründete  Uebung  bei  vielen  Gerichten  auch
heutzutage  noch  bestehe;  auch  darf  man  wohl  annehmen,
  daß  sie  sich  der  Kenntniß  der  Obergerichte  nicht
entzogen  habe.  Nun  sind  auch  die  Gründe,  welche
für  das  Beharren  bei  diesem  Gebrauche  sprechen,
auf  dem  Gebiete  der  Presse  zur  Sprache  gebracht,
und  es  steht  zu  erwarten,  ob  die  Veröffentlichung
zum  Widerspruche,  etwa  auch  zum  Einschreiten  von
Seite  der  höchsten  Aufsichtsbehörde,  anregen,  oder
ob  vielmehr  die  überlieferte  Sitte  dadurch,  daß  sie
unangefochten  bleibt,  eine  neue  Bekräftigung  erhalten
werde.

Wittheilungen  aus  der  Praris.

1.  .

Exceplio  non  numeralno  pecunise.  Einmal  entgegengesetzt
ist  sie  perpetuirt.  Abweisung  in  der  angebrachten  Art.

Rechtskraft.

Auf  Grund  eines  Hypotheken-Rekognitionsscheins

vom  13.  Sept.  1850  war  am  1.  Mai  1851
von  A.  gegen  B.  Exekutivklage  erhoben  worden.
Die  exc.  n.  D.  p.  wurde  entgegengesetzt,  worauf
Abweisung  der  Klage  in  der  angebrachten  Art  erfolgte.