300  Exceptio  non  numeratse  pecuniae.

ten  Exekutivklage  auf  dieselbe  Urkunde  gestützt,
die  er  auch  heute  zur  Begründung  seines  Anspruchs
benützen  will,  nämlich  auf  das  Schuldbekenntniß
und  die  Hypothekbestellung  vom  13.  Sept.  1850.
Daß  der  Rekognitionsschein  von  demselben  Tag  und
der  Eintrag  in  daß  Hypothekenbuch  nicht  als  selbstständige
  von  dem  Hypothekenprotokolle  unabhängige
Beweisdokumente  für  die  Hingabe  des  angeblich  geliehenen
  Geldes  in  Betracht  kommen  können,  bedarf
keiner  weiteren  Ausführung.  Da  nun  die  Revidenten
  in  dem  früheren  Prozesse  während  der  gesetzlichen
Hect  von  2  Jahren  dem  Rekognitionsscheine  und
omit  auch  dem  ihm  zu  Grund  liegenden  Schuldbekenntnisse
  die  Anerkennung  versagten,  weil  die  darin
angegebene  Summe  in  ihrem  vollen  Betrage  nicht
an  sie  ausbezahlt  worden  sei,  so  war  es  an  dem
Inhaber  der  Urkunde,  den  Beweis  des  Darlehens
nunmehr  mittelst  anderer  Behelfe  zu  erbringen.  Dieß
ist  denn  auch  durch  das  landgerichtliche  Erkenntniß
vom  26.  Aug.  1852  ausgesprochen  worden.  Die
gebrauchte  Formel  der  Abweisung  in  der  angebrachten
  Art  hat  keinen  andern  Sinn,  als  daß  es  dem
klagenden  Theil  unbenommen  sei,  mit  einer  andern,
*  urkundliche  Beweise  gestützten  Exekutivklage,  oder
mit  einer  Klage  im  gewöhnlichen  Verfahren  aufzutreten,
  um  dieselbe  Forderung  aus  einem  Darlehensvertrage
  zu  realisiren.  Die  Unwirksamkeit  des
Schuldbekenntnisses,  der  in  dem  Hypothekenprotokolle
niedergelegten  Empfangsbescheinigung  ist  aber  dadurch
rechtskräftig  und  ein  für  allemal  ausgesprochen  worden,
  so  daß  die  nämliche  Urkunde  nicht  wiederholt
als  Beweismittel  benützt  werden  kann.

Ein  Verstoß  gegen  die  Rechtskraft  der  angeführten
  Entscheidung  könnte  in  dem  appellationsgerichtlichen
  Erkenntnisse  nur  dann  nicht  erblickt  werden,
wenn  die  Urkunde  durch  den  bloßen  Zeitablauf
ein  anderes  gültiges  Dokument  hätte  werden  können.