398  Säumniß  als  Grund  des  Rücktritts  vom  Vertrage.

Es  läßt  sich  hierüber  kein  bestimmter  allgemeiner
Grundsatz  aufstellen;  vielmehr  kommt  alles  auf  die
Natur  des  individuellen  Kaufvertrags,  namentlich
darauf  an,  ob  der  im  Vertrage  beliebte  Termin  nur
eine  zur  Beschleunigung  der  Angelegenheit  gemachte
Nebenbestimmung,  oder  einer  der  Hauptpunkte  des
Vertrags,  ob  demnach  eine  Erfüllung,  die  nicht  zu
gehöriger  Zeit  erfolgt,  einer  Nichterfüllung  gleich  zu
achten,  und  es  unmöglich  sei,  durch  eine  spätere  Erfüllung
  dem  Vertrage  noch  Genüge  zu  leisten  und
dem  Interesse,  welches  der  Käufer  verfolgte,  noch
zu  dienen,  oder  nicht.  Wer  ein  Haus  oder  sonstiges
Immobile  zu  kaufen  wünscht,  der  kann,  wie  Bluntschli
  a.  a.  O.  richtig  bemerkt,  seinen  Mitkontrahenten
  als  wortbrüchig  noch  nicht  behandeln,  wenn  dieser
  nicht  am  stipulirten  Termine  tradirt.  Anders  ist
es  mit  solchen  Waaren,  welche  zum  Konsumo  oder
weiteren  Verkauf  bestimmt  sind,  deren  Preise  sinken
und  steigen,  und  bei  deren  Lieferung  daher  alles
darauf  ankommt,  daß  sie  zur  stipulirten  Zeit  erfolge.
Nicht  bloß  bei  dem  Verkehr  zwischen  Handelsleuten,
auch  nicht  bloß  ausnahmsweise  und  in  seltenen  Fällen
  bei  andern  Kontrahenten,  sondern  überall  da,  wo
eine  Waare  der  bezeichneten  Art  den  Vertragsgegenstand
  bildet,  ist  eine  wahre  Erfüllung  des  Vertrags
nur  bei  Einhaltung  des  festgesetzten  Termins  gegeben.
  Wer  bis  spätestens  11.  Oktober  1854  eine
Quantität  Branntweins  zu  irgend  einem  Zwecke  um
einen  bestimmten  Preis  brauchen  konnte,  dem  kann
sie  einige  Zeit  später  nicht  mehr  brauchbar,  die  Verbindlichkeit,
  sie  noch  annehmen  zu  müssen,  sogar  vom
größten  Nachtheil  sein,  indem  er  sie  nicht  mehr  verwenden
  kann,  oder  anderswoher  besser  und  billiger
beziehen  würde.  Er  soll  nach  dem  Gesetze  berechtigt
sein,  von  dem  Mitkontrahenten  vollen  Schadensersatz
zu  erhalten,  würde  aber  bei  Realisirung  des  Vertrags
  Nachtheil  erleiden.