Ergünzungsblatt.  K  1.  21.  Jahrgang.

Blätter

für

MNechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Prlvalschuldbriese  auf  den  Inbaber.  Deren  Mechisgäsicgtelt.  —  r*n
Ilflatlons-  und  Hege  elt  del  Kleeseldern.  Oberaus  Mkompten  des
einschlagenden  Staatzminksterlums.  —  Miszelle.  —

Privatschuldbriese  auf  den  Inhaber.  Peren  Mechtsgältigkrit.


Aus  neuen  Bahnen  drängt  voran  eln  neu  Geschlecht:
Stillstehend  lmmerdar,  zum  Unrecht  wird  das  Recht.

In  einer  vor  Kurzem  erschienenen  Schrift
(Dr.  Otto  v.  Völderndorff:  die  Papiergeldkrisis
und  die  Papiere  auf  jeden  Inhaber  nebst  ihrem
Eintrage  in  die  Hypothekenbücher)  ist  der  Satz  aufgestellt
  worden:

In  Bayern  ist  es  Privaten  nicht  erlaubt,
ohne  spezielle  Ermächtigung  durch
den  Staat  Schuldbriefe  auf  jeden  Inhaber
auszufertigen;  derartige  Schuldbriefe  sind
rechtlich  null  und  kann  kein  Gericht
auf  dieselben  irgendwie  Rürcksicht
nehmen.

Mit  diesem  Satze  tritt  der  Verfasser  nicht  nur
dem  feststehenden  Rechtsbewußtsein  der  Betheiligten
(in  Bayern)  sondern  auch  der  von  unseren  Gerichten,
insbesondere  von  unserem  obersten  Gerichtshofe  jederzeit
  befolgten,  auch  von  anderen  Behörden  vielfach
praktisch  anerkannten  Rechtsansicht  schroff  entgegen.
Millionen  Kapitalvermögens,  im  Vertrauen  auf  die

Neue  Folge  1.  Band.