Privatschuldbr.  auf  d.  Inhaber.  Deren  Rechtsgültigg.  421

digen  Emission  und  dem  Umlaufe  zahlreicher  nicht
autorisirter  Papiere  auf  den  Inhaber  kein  Hinderniß
in  den  Weg  legte,  einer  groben  Verwahrlosung  der
Staatöhoheits-Rechte  beschuldigen.  Aber  der  Irrthum
  des  Verfassers,  daß  auch  die  Schuldbriefe  auf
den  Inhaber  die  Eigenschaft  des  Geldes  haben,
wird  eben  von  der  Regierung  so  wenig  als  vom
Publikum  getheilt  ).

2)  Allerdings  kennt  das  römische  Recht  ein
mutuum  zwischen  unbekannten  und  ungenannten
Personen  nicht,  das  preußische  Landrecht  fordert  zu
einem  Schuldschein  die  deutliche  Benennung  und
Bezeichnung  des  Gläubigers,  und  das  bayerische
Landrecht  setzt  bei  dem  Darlehensvertrage  zwei  bestimmte
  Personen  als  Gläubiger  und  Schuldner
voraus.  Das  Institut  der  Papiere  auf  den  Inhaber
  ist  aber  eine,  nach  Art  des  Gewohnheitsrechtes
entstandene  Neubildung  des  Rechtslebens,  hervorgerufen
  durch  die  modernen  Entwickelungen  auf  den
Gebieten  des  Verkehrs  und  des  Kredits  #).  Hunderte
von  Sätzen  des  in  allgemeiner  Uebung  stehenden,
auf  s.  g.  Handelßusancen  fußenden  Handelsrechts
stellen  sich  im  Vergleiche  mit  dem  Inhalte  der  allgemeinen
  Civilgesetze  als  Abweichungen  oder  Fortbildungen
  dar;  dieses  Verhältnuiß  hindert  aber  die
Gerichte  nicht,  sie  in  Beurtheilung  vorkommender
Fälle  zur  Anwendung  zu  bringen;  z.  B.  in
Bezug  auf  den  sechsten  Zinsthaler  in  Merkantilsa-2)

  In  der  Natur  der  Wechsel  liegt  es  allerdings,  als
Zahlungemittel.  in  den  Umlauf  zu  kommen,
und  hieraus  erklärt  sich  die  Ausschliehung  der  au
porteur  ausgestellten  Wechsel,  ohne  daß  aber
hieraus  auf  die  hier  in  Frage  befindlichen  Schuldbriese
  au  porteur  eine  Folgerung  gezogen  werden
könnte,  eben  weil  diese  jene  Natur  und  Bestimmung
nicht  haben.  —

Insbesondere  zur  Erleichterung  größerer  Privat-Anlehen
  gegenüber  der  Konkurrenz  der  Staats-Anlehen.

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