432  Miezelle.

gen  und  richtigen  Vollzug  der  Gesetze,  nämlich  der
von  diesen  der  Verwaltung  vorgeschriebenen  Normen
zu  wachen,  erscheint  als  ein  nothwendiges  Recht
derselben,  wobei  die  Rückwirkung  seiner  Ausübung
auf  die  betheiligten  Privatinteressen  um  so  weniger
in  Betracht  kommen  kann,  als  es  sich  nur  um  den
Vollzug  der  gesetzlichen  Vorschriften  in  deren  Wortlaute
  oder  Geiste  handelt,  und  ihre  richtige  Auffassung
  und  Anwendung  von  Seite  der  vollziehenden
Behörden  eine  Rechtsverletzung  der  Parteien  nicht
in  sich  schließen  kann.  ..  ...

Miszelle.

In  elnem  Korrespondenzartikel  der  Allgemeinen  Zeltung,
  vom  17.  Januar  l.  J.  aus  Hannover  wurde
geäußert:

«  Die  Plane,  mit  denen  das  Ministerium  hinsichtlich
einer  Aenderung  der  Gerichtsorganisation  umgehen  soll,
bezlelen  lediglich  eine  Beschränkung  der  ausgeworfenen
Zahl  der  Ober=  und  Amtsgerichte,  welche  durch  unzureichende
  Arbeit  geboten  Hlei  soll.  Dieselben  sind  daher  nicht
etwa  gegen  das  öffentliche  und  mündliche  Verfahren
überhaupt  gerichtet,  das  sich  bei  uns  in  allem  Maße  bewährt,
  sondern  eben  ein  schlagender  Beweis  für  dasselbe.
Die  Zahl  der  Amtögerichte  wie  der  Obergerichte  ist  nämlich
  geôlldet  nach  Mahsabe  der  vor  der  Organisation  im
alten  schriftlichen  Verfahren  anhängig  gewesenen  Przeste
Gegenwärtig  hat  sich  nun,  hauptsächlich  wohl  durch  die
große  Raschheit  mit  der  die  Prozesse  ihr  Ende  erreichen,
(die  bei  den  Obergerichten  anhängigen  sollen  durchschnittlich
  in  sechs  Monaten  und  in  beiden  Instanzen  etwa  in
1½/  Jahr  ihre  regelmäßige  Endschaft  finden,  selbst  bel
verwickelten  Beweisaufnahmen  ist  die  Dauer  von  einem
Jahr  die  Regel),  die  Zahl  der  Prozesse  so  sehr  vermindert,
  daß  bei  mehreren  Dbergerichten  und  bei  einer  größeren
  Anzahl  Amtsgerichte  Arbeitsmangel  stattfindet.

Nd-  Seufert.  Verl.:  Palm  Enke  (AUdolph  Euf
%  %  im  #euser,  Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.  #