Ergänzungsblatt.  3  2.  21.  Jahrgang.

Blätter

für

Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

In  h'ait:  Benützung  der  Untersuchungsakten  zu  elollrechtlichen  Hwecken.  —  Brand,
rch  Loso.  #1.  B

mollr  funken  verursa  eschränkte  Geltung  des  Gatzes

aue  der  Beglaubihung  der  Vollmacht  u  entnebmen.  —  Oberberufungeen.
  —

1  dung  zulass  rané“
misslon  bedingter  Gldeikommisse.  —  Exiintiivverlährung  gegen  dienst.

Mittheilungen  aus  der  Praris.
1.

Benützung  der  Untersuchungsakten  zu  civilrechtlichen  Zwecken.
Der  Bahnmeister  einer  Staatseisenbahn  wurde
der  Urkundenfälschung,  Amtsuntreue  und  Unterschlagung
  beschuldigt  aus  dem  Dienste  entlassen  und  einer
  kriminalrechtlichen  Untersuchung  unterworfen.

Nach  dem  Schluße  derselben  wurde  auf  Einstellung
  des  Strafverfahrens  erkannt,  theils  weil  der.
Beschuldigte  zur  Zeit  der  Vornahme  der  betreffenden
Handlungen  nicht  imungestörten  Gebrauche  seiner  Sinne,
daher  unzurechnungsfähig  gewesen  sei,  theils  weil  er
nicht  in  einem  solchen  amtlichen  Verhältnisse  gestanden
  habe,  wie  zur  strafrechtlichen  Qualifikation  seiner
Handlungen  vorausgesetzt  wird.

Der  gewesene  Bahnmeister  will  nun  eine  Klage
auf  Pension  erheben,  zu  deren  Behnf  der  ihm  beigegebene
  Offizialanwalt  von  dem  Untersuchungsgerichte
  die  kostenfreie  Ertheilung  von  Abschriften  einiger
  Aktenstücke  aus  den  Untersuchungsakten  verlangte.
Das  Gericht  glaubte,  eß  sei  Sache  des  Auwaltes,
selbst  die  erforderlichen  Auszüge  oder  Abschriften  aus

Neue  Folge  I.  Band.