438  Benützung  d.  Untersuchungsakten  zu  elvilr,  Zwecken.

dieser  Seite  keinem  Bedenken  unterliegt,  und  dieses
ist  der  Fall,  nicht  nur  wenn  der  Beschuldigte  auf
beschlossene  Anklage  rechtskräftig  freigesprochen  ist,
sondern  auch  alsdenn  wenn  die  Voruntersuchung
deßhalb  eingestellt  wird,  weil  keine  strafbare  Handlung
  vorliegt  oder  die  Nichtschuld  des  Inquisiten  bereits
  genugsam  festgestellt  oder  wenigstens  mit  Sicherheit
  aus  der  Sachlage  zu  entnehmen  ist,  daß  die
Bestimmung  des  Gesetzes  über  das  Strafverfahren
vom  10.  November  1848  Art.  55,  =  wonach  das
nach  Beendigung  der  Voruntersuchung  durch  Gerichtsbeschluß
  eingestellte  Strafverfahren  wegen  erheblicher
neuer  Beweise  der  Schuld  wieder  aufgenommen
werden  kann,  —  nicht  zur  Anwendung  kommen
werde,  oder  endlich,  wenn  die  Aktenstücke,  deren  Bemutzung
  in  Anspruch  genommen  wird,  von  der  Art
sind,  daß  selbst  im  Falle  der  Wiederaufnahme  der
Zweck  der  Untersuchung  nicht  gefährdet  erscheint.
Vgl.  Arnold  a.  a.  O.  F.  65  a.  E.

Die  vorliegende  Untersuchung  wegen  Urkundenfälschung,
  Amtsuntreue  und  Unterschlagung  wurde
nun  aber  theils  aus  dem  Grunde  eingestellt,  weil
der  Inquisit  zur  Zeit  der  Vornahme  der  betreffenden
Handlungen  nicht  im  ungestörten  Gebrauche  seiner
Sinne  —  daher  unzurechnungsfähig  gewesen  sei,
theils  deswegen,  weil  derselbe  nicht  in  einem  solchen
amtlichen  Verhältnisse  gestanden  habe,  wie  es  zur
strafrechtlichen  Qualifikatlon  seiner  Handlungen  vorausgesetzt
  wird.  Das  Untersuchungsgericht  selbst  hat
erklärt,  daß  es  bei  der  Einsicht  der  Akten  durch  den
Offizialanwalt  keinen  Anstand  finde.  Von  dieser
Seite  steht  daher  der  in  Anspruch  genommenen  Benützung
  der  Akten  kein  gegründetes  Bedenken  entgegen.


In  eine  tiefere  Untersuchung  der  Frage,  ob  die
verlangten  Aktenstücke  zur  Geltendmachung  privatrechtlicher
  Ansprüche  des  B.  nothwendig  oder  nützlich