Ergänzungsblatt.  A  3.  21.  Jahrgang-Blätter



für

Nechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Geständulß,  belm  Sübneversuch  abgele
den  r  ·  .  If

t.  —  Awtwenschutnbrele  auf
a  Deren  dtcegigtel  erbälmib  zwlschen  dem  Emlt·
lenten  und  den  Partlalglaͤub  —  Berulungosumme.  Kostenvunk!
v  hi  vorbebalten,  vom  Obergerlcht  durch  Kompensatlon
ledigt  vn  Etrtlãrung  des  Testlrers,  die  den  Keugen
st  entballe  selnen  letzten  Willen.  —  U#nt#  6
orseseullle.  Reakeotcun  Gehaltannspruch.  —  Sind  unter  dem
„Gesammtgehalte“,  Im  Sinne  des  K.  23  de  .  Bell.  zur  Du.  au
Mehrbezüge  aus  früheren  Dienstverbälmissen  begriffen!  —  Werzugs=Unsen
  a  zuerkannten  Gehaltsnachzablungen.  —  rru  aste
abe  kelne  Unlerstutzung  i
t

Mittheilungen  aus  der  Praeis.
1.
Geständniß,  beim  Sühneversuch  abgelegt.

In  einer  Ehescheidungssache  war  der  Beklagten
zu  beweisen  aufgelegt:  daß  ihre  Krankheit  (Epilepsie)
  dem  Kläger  schon  vor  Eingehung  der  Ehe
bekannt  gewesen  sei.  Zur  Erbringung  dieses  Beweises
  berief  sich  dieselbe  auf  das  Zeugniß  des
Landgerichtsassessors  und  des  Pfarrers,  vor  welchen
der  Sühneversuch  gepflogen  war,  indem  Kläger
in  dieser  Verhandlung  jene  frühere  Bekanntschaft
mit  der  Krankheit  der  Beklagten  zugestanden  habe.
Dieses  Zugeständniß  wurde  auch  von  den  vorgeschlagenen
  Zeugen  bekundet  und  in  Folge  dessen

Neue  Folge  I.  Band.