Albhabetisches  Register.  W

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Gemeinde:  Gegenstand  und  Subiekt  ihres  Vermögens  1,  2
Gesondertes  Vermögen  einzelner  Bestandiheile  einer  Gemeinde


Muoschluß  Gemeindeangehsriger  von  der  *  m.  5
Gemeinbevermögen  ..  .  ..·4,8
Vom  Erwerbe  des  Gemeidevermögene  ..·«-.  -««17
Von  den  Nutzungen  desselbe  65,  81,  2  113

Von  der  Verwaltung  besseloen.“  Erklusive  Natur  der  Vorschristen
  der  Gemeindeordnung  v.  29.  Apr.  1869  bierüber.  374
Von  der  Veräußerung  desselben  und  den  geletzlichen  Beschränkungen
  hierin  369,  374,  373,  374,  385
Ueber  die  Wirkungen  des  Mangels  gehöriger  Vertretung
der  Gemeinden  bei  Veräußerungen  ihres  Vermögens  .  -sss
Ueber  Kapitalsausleihungen  derselben  ·.  87
S.  auch  Vergleiche.  Verwaltungsbe  börd  -
Gem  ndegu##be:  ausschließliche  Benüung  asiten  auf  IsthndpnvatkechtlicheaTls-
  375,  379
Vertheilung  derselben  an  Gemeindeangehörige.  Anspru  ruch,
Theilungomaßsteb,  und  gesetzliche  Beschränkungen.  hier-Ge

  *  ein  b  e  r  e  ch  t  e  Grundsätze  der  Geme  mndesrdiund  v.
29.  Apr.  1869  hierübeen  67,  81,  97,  113
Sie  sind  nicht  immer  als  Servituien  zu  belrachten  .  70,  98
Kompetenz  in  Streitigleiten  hicrüber  100,  113,  375,  379
Gemeinde  w,e  s.  Gemeinde=  Verwaltungobehörd

Gemeindewaldun  ¾rl  "⅛  n:  Bewirchschaftung  und  4½
ung  derselben  66
Genehmigung  s.  Hypothekeneintrag.  ·
Genossenschaften:  Anerkennung  der  Rechte  eingetragener
  Genossenschaften  und  Vereine  nach  den  Bestimm
ungen  der  desfallsigen  Gefetze  v.  29.  Apr.  1869.  Kompetenzkonlikt
  hierüber  27
Gerichtsstand:  der  des  Wohnories  wird  am  Strafer-  ·
stehungsorte  durch  die  Erstehung  einer  Freiheitsstrafe  für
den  Strasgesangenen  nicht  begründet  252
Gerichtostand  der  begangenen  That  bel  riesich  begangenen

G  9  n  bh  ectob  etchtidtgnng  zur  Führung  heruntersuchung
  wegen  einer  solchen,  welche  durch  einen  mittelst
brieflicher  Mittheilung  einer  erdichteten  Nachricht  hervorgerufenen
  Schrecken  verursacht  wurde,  ist  senes  Gericht  zuständig,
  in  dessen  Vezirk  die  Gehendheitsbelchädigung  durch  ·
LesungdesBrIefeoecngettetentst.  257

Gewalt  f.  Absonderung.  .

Glaube,guterodetbbsekheiberBekufung  auf  bie  Oeffentlichkeit
  des  Hypothekenbuches.  Rechloirrthum.  134,  187,  140,  141
üehem  einschaft,  cHeliche,  entzieht  nach  bayer.  Landr.
Th.  1  Kap.  VI  Nr.  1—4  der  Ehefran  das  Recht,  aber  #
ihr  Vermögen  zu  *—W*  .  .......  260