VII  Alphabetisches  Register.

Seit
Gutsübergaben:  Pflchtncbellsergänzung  bel  lolven.
unter  dem  Preise  (Preuß.  Landr.)  .

Haftung  wegen  dolns,  wenn  dieser  nur  für  sich  wirksam
war,  wird  durch  ein  Verschulden  des  Getäuschten.  in  eigener
Achtlamkeit  nicht  ausgeschlossern  281
Hafiung  der  Stoatokasse  für  Beichädigung  einer  allgemelnen
  unter  unmiltelbarer  Aussicht  der:  Kreioregierung
flebenden  Stiftung  durch  iore  von  der  Staatoregieruns
ernannten  Siistungsbeamten  232
Hastung  der  Schäbleute  in  enwpechetanlhen.  .  259
S.  auch  Cessio  ·-Qaqelivethchetnngsvctein
  s.  Verlicherungegeell

Hand=  und  Spanndienste:  Verpflichtung  der  Vorochlanen
  biezu  beim  Kirchenbau  858  dem  bayer-  Baufon-  -
kurrenz-Mandate  vom  4.  Okt.  170  .  312

Handelslsachen  s.  tnl-s  -  --  ;

Honbelofchuldlhypotbek

Han  ree  lsduniß  an  Eidesstatt:  Mlaher  besselben  7
Notare  182,  183

Handlohn:  wer  bat  das  bei  chemals  grundbaren  Gntern  —-durch
  Kirirung  festaestellte  Handlobns-Aequivalent  bei  eintretender
  Besi  bocränderung  an  den  Hrundherrn  zu  errichten,

der  Veräußberer  oder  der  Erwerher  209
Herkommen:  Begründung  von  ——  am

Grmeindevermögen  durch  solch  „101
Hypothek  l.  Sndon  schlaft.  Schätzteute.  Ver-  4
pfändung.

Hypotbekcession  f.  Cession.
Hypotbekenbrief:  Einrede  des  nicht  Kezahlten  Geldes
gegen  einen  30  Tage  elten.  Zulsnsiereit  des  Gegenbeweisecs.

  Erschwerung  desselbe  44
Hyvotbekenbuch:  befienuschrent  deslelben.  Enter  oder
döler  Glaube.  NRechteirrioam  134,  137,  140,  141

Hyvotbekeneintrag:  der  Anfechtung  elnes  auf  Grund  der
88.  110  u.  111  des  Hyp.-Ges,  erfolgten  stebt  §.  16  dieses
Gesetzes  nicht  entaegen,  wenn  in  der  auedrücklichen  Bewilligung
  des  Eintrages  eine  ehefräuliche  Intercession
enihalten  gewesen  wäre.  Die  nachfolgende  Genebmigung
des  Eintrages  von  Seite  der  Sbesren  ist  gleichfalle  wirkungelos.
  Biyer.  Landr.  .  61

Ov  p  otbekenforderung  [SCesson.  —
tbeken  brief.

Hyrotbekenklage:  die  dingliche  gebört  vor  die  ordentlichen
Gerichte  auch  donn  m  wenn  *s&amp;6  Ovporhet  für  e  eine  dandele.  «-fchttlddeflellttft.
  .  .  ..192

Immobilien:  Verträge  über  solche,  welche  einer  Gemeinde
  oder  einem  Bestandtheile  einer  solchen  angehören,