Alphabelisches  Register.

.-  «  Seit
unterliegen  den  Bessimmungen  des  Art.  14  des  Not.=Ges.


Kausschiningszehlung.  vor  der  notarielen  Beurkundung
eines  Imotilienkaufes.  Not.  Ges.  Art.  14.  Simutanon  9
Ueber  die  Vorschrift  des  preuß.  Landr.  Th.  II  Tit.  6  8  83
über  den  Erwerb  von  Immobilien  durch  Kolkenanchen
und  ihr  Verbäliniß  zu  den  deefallsigen  Bestimmungen  des
Gemeindeedikts  von  1818  und  der  Gemeindtordnung,
von  1869

Zahlung  eines  Drautgeldeo  noch  preuß.  cand#.  bei  Immor
—  *  erfordert  notarielle  Verlaulberung  Wet-Ges.
  Art.  14)  .  ..

Jnjukieni  Ehrenkränsungen

Anliounnotthcheun

Intercession:  ob  die  einer  Ehesrau.  für  ihren  Ebemann
durch  eidlichen  Verzlcht  auf  die  Rechtswoblihat  der  Anthentica

  si  qus  wulier  rechtegillig  werde?  33,  49,  87

Verzicht  auf  die  Rechtswohlihat  der  Anth.  #i  qua  muller:
nach  Mainzer  Landrecht.

Anfechiung  einer  ehefräulichen  Intercessi  ion  für  den  GEtemann.
  welche  durch  stillschweinende  Einwilliaung  in
die  Eintragung  einer  Hypothek  für  eine  Schuld  des
Ehemannes  auf  Güter  der  Frau  und  nachgängige  Genehmigung

  des  Eintrages  ersolgte  161
Jrrthum:  Einftab  auf  den  guten  Glauben  bei  Endehu
von  Rechtögeschällen  141

Ueber  die  Bedeutung  der  Bestimmung  dec  baytr.  Wi
Tb.  IV  Kop.  1  §.  25  bezüglich  des  Linslusses  des  Irrthumo
  bei  Verlrägen  .  145
Justiz=  und  Verwaltungssachen:  Kempekenzverhölliss
  vei  Streitigkeiten  über  Nutzungen  des  Gemeindevermögen

  11
srein  na  der  Gemeinden  und  Siistungen  .  66
s.  Bodenzins.  Erbschaft.  Schuldübernahme.

Vorla#e
Körperschaftsvermögen  f.  Gemeinde.
Körperverletzung  s.  Gesundheitsbeschädigun
Kommunmauer:  das  Recht,  den  ab#lösungeprens  #ia
von  dem  banenden  Nachbar  zu  fordern,  hängt  —  von  besonderen
  Verträgen  mit  letzterem  abgesehen  —  mit  dem
Miteigenthum  an  der  Kommunmauer  zusammen  und  ißt,
bevor  der  Anbau  erfolgt,  nicht  für  sich  übertragkar  .  310
Kompetenz  in  Civilsachen:  Durch  die  Ersiebung
einer  Freiheitest,  afe  wird  der  Gerichtastand  des  Wohnsitzes
am  GEirlerstehungoorte  für  den  Straftefangenen  nicht
begründ  252
Zur  Ernhceignd  über  das  Gesuch  um  Vollstrecung  eines
fremdrichterlichen  Erkenninisses  ist  in  allen  Fällen  das
Appellationsgericht  des  Kreises  zuständig,  in  welchem  die
Exekution  geschehen  soll  .  ....  76