I  Alphabetisches  Register.

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Die  slage  einer  Feuerverslcherungsgesellschaft  auf  Gegln
seitigkeit  gegen  einen  Nichlkaufmonn  auf  Zahlung  der
rücksländigen  Hebttsbeiträge  Fehört  zur  Zuständigkeit  der
ordentlichen-  Gerichte  221,  296
Die  Klage  eines  Mitgliedes  des  bayerischen  Hagelversicherungsvereines
  gegen  diesen  Verein  auf  Nückzahlung  geleisteter
  Jabreobeilräge  gehört  zur  Zusländigkeit  der
ordentlichen  Gerickhte
Die  Klage  gegen  einen  Koufmann  auf  MNückzahlung  eines
nicht  zum  Betriebe  seines  Handelsgewerbes  aufgenomme“.
nen  Darlebens  gebört  auch  dann,  wenn  der  Zweck  der
Darlebengaufnahme  aus  dem  #ancgestellten  Schuldscheine
nicht  ersichtlich  ist,  zur  Zuständigkeit  der  ordentlichen  s-Gerichte
  91
Die  dingliche  Hypothekenklage  gehört  auch  dann  vor  die  orrdentlichen
  Gerlschte,  wenn  die  Hypotbek  für  eine  Hondels-  7
schuld  bestellt  ist  .  192
Die  Klage  eines  euͤtlaͤssenen  Eisenbohniokomotioführer
gegen  den  k.  Fiekus  auf  Zahlung  einer  Pension  ochoͤrt
vor  die  ordentlichen  Gerichte
Die  Klage  eines  Eisenbahnkondnkleuro  gegen  den  l.  Fiskus
  auf  Rückvergitung  des  geleisteten  Schadensersatzes
für  ein  beschädigtes  Fracht'stück,  zu  dessen  Zablung  der
Kondukteur  von  der  Genrraldirektion  der  Verkehrsanstalten
  verurtheilt  wurde,  gehört  vor  die  ordentlichen  Gerichte  230
Nach  auggebrochener  Gant  steht  auch  die  Eutscheibung“
über  die  Liquidität  der  zur  Zuständigkeit  der  Handelggerichte
  gebörigen.  noch  nicht  anhängigen  Forderungen
dem  Konkursgerichte  zu.
Ueber  die  Kosten,  weiche  durch  die  Klagestellung  bei  bem  «-für
  unzuständig  erklärten  Gerichte  entstanden  sind,  114
dieses  Gericht  zu  entschelden.  186,  191
.  auch  Justiz=  und  Verwaltungssachen.  *
petenzkon  flikt.
Komeee  in  Strafsachen:  Zur  Lehre  vom  Gerictestande
  der  begangenen  That
Zur  Führung  der  Vornntersuchung  wegen  benrglicher  Verleilung
  zur  Unterschreibung  eines  Wechsels  ist  der  Untersuchungsrichter
  jenes  Bezirkes  zuständig,  in  welchem  die
Unterschreibung  des  Wechlels  slattgesunden  hat
Zur  Einschreitung  wegen  einer  in  ciner  Schrift  enthaltenen
Verläumdung  ist  das  Gericht  des  Ortes  zuständig,  an
welchem  die  Schrift  auf  die  Post  gegeben  wurdde
Zur  Führung  der  Untersuchung  wegen  elner  Gesundheitsbeschädigung,
  welche  durch  einen  mittelst  brieflicher  Miltheilung
  einer  erdichteten  Nachricht  hervorgerufenen  Schrecken
  verursacht  wurde,  ist  jenes  Gericht  zuständig,  in  dessen.
  Bezirke  die  Gesundheitobeschädigung.  durch  Lesen  des
Briefes  eingetreien  ist
Für  die  Begründung  der  Zuständigkelt  durch  Präventlon

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