Alphabetisches  ·  Negisler.

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tfbnichtbassuvokfdmmmnntbetLabungoderBethaft--tung

  eines  vermeintlich  Verdächtigen,  sondern  das  Zuvor-  •’1

kommen  mit  der  Ladung  oder  Verhafltung  jener  Person,
welche  der  mehreren  siraftechtlichen  Handlungen  angeschuldigt
  ist,  maßgebend

Wenn  der  Untersuchungerichter  in  Uebereinstimmung  mit
dem  Staatsanwalte  erklärt  hat,  daß  er  auf  Grund  der
vorliegenden  Thatsachen  die  Einleitung  einer  Vornntersuchung

  wegen  Vergebens  nicht  für  angezeigt  erachte:  känn

der  Einzelurichter  nicht  mehr  wegen  angeblichen  Vorhandenseins
  eines  Vergehens  seine  Zuständigkeit  ablehnen

Durch  den  bloßen  Verdacht,  daß  eine  Militärperson  das  in
Frage  stehende  Verbrechen  verübt  habe,  ohne  daß  ruch
nur  die  Heeresabtheilung  angegeben  werden  kann,  we
cher  der  Schuldige  angehören  soll,  wird  die  Zuslandigkeit
  der  Militärstrafgerichte  nicht  begründet

Zur  Aburtheilung  eines  Gendarmen  wegen  Befreiung  eines

nicht  in  militärischer  Haft  befindlichen,  seiner  Vewachung
anvertrauten  Gefangenen  ist  das  bürgerliche  Gericht  zuständig


Oie  bei  der  Karallerie  einem  Neaimente  alo.  überzäblig  Zu-  -·

getheiltknflehenwkgmgcmemerstracbarerßanblunqkm
folanqeftenichtzurDienstlusiungptäfentfnb  unter
der  bürgerlichen  Gerichtsbarkeit
Die  Zuständigkeit  der  Militärstrafgerichte  über  Neservisten
wegen  gemeiner  Vergehen  ist  nicht  schon  mit  der  Erlassung
  des  Einbernfungsschreibens  sondern  erst  dann  be-Hründet,
  wenn  dieselben  mit  Eintrikt  der  Mobilisirung
wirklich  einberufen  und  zur  Dienflleislung  präsent  sind
Ein  Soldat,  welcher  als  Realinvalide  auf  zwei  Jahre  und
in  Folge  dessen,  da  seine  gesetzliche  Dienslzeit  in  der  alllven
  Armee  keine  zwei  Jahre  mehr  beträgt.  für  die  ganze
restige  Dauer  seiner  Dienstzeit  in  der  aktiven  Armee  beurlanbt
  ist,  steht  wegen  gemeiner  Verbrechen  und  Vergehen
  unter  der  bürgerlichen  Strafgerichtsbarkeit
Kompetengkonflikt:  ein  solcher  ist  nicht  vorhanden,  wenn

das  Handelsgericht  einem  Vereine,  weil  er  keine  Erwerbeoder

  Wirthschaftsgesellschaft  bilde,  die  Rechte  einer  eingetragenen

  Genossenschaft,  und  das  Bezirksgericht  demselben  Verr
eine,  weil  er  zu  den  Erwerbs=  oder  Wirthschaftsgesellschaff

ten  gehöre,  die  Rechte  eines  anerkannten  Vereines  versagt.
Kompetenzkonflikte  unter  Gerichten:  Entscheidungen
des  obersten  Gerichtshofes  in  solchen:

1)  in  Civilsachen:  27,  76,  91,  186,  218,  221,  225,

230,  252;
2)  in  S45  flachen:  14,  14,  109,  125,  129,  206,  257,
299,  302,
Konkuro:  334.  „sicherungopalzeen  gehören  im  Allgemeinen
  zur  Universalkonkursmasse
Kann  eine  zu  Gunsten  der  Erben  des  Verslcherten  stipuitrte

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