XVI  Systematisches  Register.

7  Selte
Wege.  öffeutliche:  NRechteerhältnisse  bezüglich  derselben.  372
Wittwe:  deren  Rechte  am  Nachlasse  ihres  verstorbenen  Ebemannes

  nach  Anobacher  Recht  296
Wittwenpension:  An  prüche  hierauf  schen  den  oelhie.

denen  Ehefrauen  der  Staatsdiener  nicht  z  .  23
Wohnort  s.  Gerichtostand.  *5§
Würzburger  Stadibaurecht  s.  Fenster.

Behent:  Konkurrenz  der  Dezimatoren  zur  Baulast  an  Filialkirchen
  nach  bayerischem  Rechte  46

Zurückbehaltunger  echt  bes  Verwallers  an  in  seinen
Hänoen  besindiichen  Geldern  des  Geschäftoherrn  nach  preuß.

Zw  aübeit:  ist  nach  fränk.  Landr.  bei  Verwirkung  desslelben
  durch  uneheliche  Beiwohnung  im  Wittwenstande  für
den  Ansall  von  Erblchaften  der  Zeitpunkt  der  Verwirkung
oder  der  der  Anforderung  des  Zweittbeiles  entscheidend  7  285

Fystematisches  Register.
I.  Civilprozeß.
(Das  selt  1.  Inll  1870  gellende  Recht  s.  im  Anhange  S.  xvill.)
A.  Gerichtsordnung  von  1753.

Erstes  Kapitel.  §.  3.  Durch  die  Erstehung  einer  Freiheltsstrafe
  wird  der  Gerichtsskland  des  Wohnsitzes  am  Slraferstzönnzorte
  für  den  Strasgesangenen  nicht  begründet.  252.  —  K.  9.  Die
dingliche  Hypothekenklage  gehört  auch  dann  vor  die  ordenulichen
Gerichte,  wenn  die  K#ranber  für  eine  Handeloschuld  bestellt  ist.  192.—
5.  10.  S.  Kap.  XVII  §.  4.  —  K.  13.  a)  Vermeintlicher  Kompctenzkonflikt
  zwischen  r  ii:  und  Bezirkagericht  bezüglich  der  durch  die
Vereinsgesetze  v.  29.  April  1889  vorgeschriebenen  Einträge  in  die
desfallsigen  Register.  27.  b)  Kompetenzwerhällnisse  bezüglich  der
Sneinnkeiten  über  Nutzungen  am  Gemeindevermögen.  100,  1
375,  379.  c)  Ueber  die  MWescheldung  der  Kompeten  zwischen  den
ordenilichen  und  Handelcgerichten  s.  unten  S.  XVIII  Abschn.  E
(Handels=  und  Wechselprozeß).

Neuntes  Kapirel.  J.  12.  S.  Kap.  XI  S.  1

Eilfies  Kapitel.  F.  11.  Vom  50lEat  gegen  den
Inhalt  einer  Schuldurkunde  oder  Quinung.  40.

Zwölftes  Kapitel.  F.  2.  Vermuthung  bezüglich  des  Gemeindecigenthums,
  67.