XVMm  Systematisches  ·  Register.

ung.  Obligatio  naturalis.  172.  174.  h)  Elne  Hypothekcession,
bei  welcher  die  Haftung  des  Cedenten  für  die  Einbringlichkelt  der
Forderung  vor  dem  Notar  erklärt,  von  diesem  aber  aus  Versehen
nicht  9—  die  Cessionsurlunde  aufgenommen  wurde,  ist  nichtig.

B.  Handels-  und  Wechselprozeß.

'2)  Bersicherungogesellscert  auf  „egenseitigreil.  Zuständigkeit
der  ordentlichen  Gerichte.  2  b)  Die  Klage  einer  Feuerversicherungögesellschaft
  auf  lWW’—  c0  einen  Nichtkaufmann  auf
Bezahlung  der  rückständigen  Jahresbeiträge  gehört  zur  Zuständigkeit
  der  ordentlichen  Gerichte.  221.  c)  Die  Kloge  eines  Mitgliedes
des  bayerischen  Hagelversicherungsvereineo  gegen  diesen  Verein  auf
Rückzahlung  geleisteler  Jahreobeiträge  gehört  zur  Zusländigkelt  der
ordenklichen  Gerichte.  218.  d)  Die  Klage  gegen  einen  Kaufmann
auf  Rückzahlung  eines  nlcht  zum  Betriebe  seines  Handelsgewerbes
ausgenommenen  Darlehens  gehört  auch  dann,  wenn  der  Zweck  der
Darlehensgaufnahme  and  dem  auggestellten  Schuldscheine  nicht  ersichtlich
  ist,  zur  Zuständigkeit  der  ordentlichen  Gerichte.  91.  e)  Die
Klage  eines  entlassenen  Eisenbahnlokomolivführers  gegen  den  k.
Fiskus  auf  Zahlung  einer  Pension  gehört  vor  die  ordentlichen
Gercchte.  225.  1)  Die  Klage  eines  Eisenbahnkondukteurs  gegen  den
k.  Fiokus  auf  Rückvergütung  des  geleisteten  Schadensersatzes  für
ein  lbbeschädigtes  Frachtstück,  zu  dessen  Zahlung  der  Kondukteur  von
der  Generaldlrektion  der  Berkehranstelten.  verurtheilt,  wurde,  gehört
  vor  die  ordenllichen  Gerichte.  23

Anhang.

1.  Elvilprozehordnung  vom  29.  Apiil  1650.
Art.  221,  222.  Verhältniß  diel  E  zu  den  Bestimmungen
  der  Gem.-Ordn.  v.  29.  A  869  Art.  37  AbsK.  2
Über  den  Sühneversuch  der  Baerwrnn.  316566,  t  Eigenlhum
und  r*r*x-*  des  Gemeindevermögens.  117.
322.  Vermuthungsbeweic  in  Streltigkeiten  über  Ge-Melns-d
  19  72  Note  10
Art.  360.  Beweiokraft  des  Stenerkatasters.  73  Note  11.
Art.  605—641.  Verhältniß  dieser  aistimmmugen  zu  denen
des  Art.  37  Abs.  2  der  Gem.-Ord.  v.  1869  über  vorsorgliche
  Verfügungen  bei  Differenzen  vii  beee  über  Eigen-§
  i  Nutzungen  am  Gemelndevermögen.  117.  119.
642.  Anwendung  des  Verfahrens  bei  gerichtlichen  Entchrensi
  auf  einfache  Vorstellung  auf  Amortisirung  von  Urkun-