XXIV  Systeiattsches  Register.
IV.  Kirchenrecht.

a)  Cherecht.  S.  Abth.  1I1  (Eivilr.)  Abschn.  D  (Familienr.).
Ziff.  1  oben  S.  *  n  bal.  Ablchu.  3  12  .

b).fkirchenbana.S.a.ln.(DinlieR.ie4
lit.  g.  oben  S.  XX.  gliche  R.)  Zisf

V.  Staatsrecht.

f1)  Verfassung  und  Verwaltung  der  Gemelnden.
a)  Vom  Gemeindevermögen.  1.  v)  Gegenstand  und  Subzekt  des
Gemeindevermögens.  2.  c)  Erwerb  deoselben.  17.  Von  den
Nutungen  des  Gemeindevermögens.  65.  81.  97.  113.  e)  Kompetenz
  bei  Streitigkeiten  hierüber.  100.  113.  375.  379.  1)  Veräußerung
  des  Gemeindevermögens.  369.  385.  «
2)  Staatodienst.  a)  Ob  den  Fürstl.  Taxio'schen  Postbeamien
  die  Eigenschast  von  Staatodienern  zukomme?  54.  b)  Pensionsansprüche
  geschiedener  Frauen  der  Staatsdiener.  23.  c)  Ueber
den  Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Staatodienstpragmank
v.  1.  Januar  1805.  317.  d)  Haftung  der  Staalekasse  für  Veruntreunngen
  der  Stiftungobeamten.  232.  "  »«

«

VI.  Strafrecht..
Strafgesetzbuch  v.  10.  November  1861.

Art.  47.  Vollendung  brleflich  begangener  Reale;  vollendeter
Versuch  solcher  Reate.  337.

U  VII.  Strafprozeß.  6
Strafgesetzbuch  vom  Jahre  1813  Theil  II.

Arl.  22.  a)  Zur  Lehre  vom  Gerichtsstande  der  begangenen
That.  337.  b)  Zur  Führung  der  Voruntersuchung  wegen  belrüglicher
  Verleilung  zur  Unterschrift  eines  Wechsclo  ist  der  Untersuchungorichter
  des  Bezirkes  zusländig,  in  welchem  die  Unierschreibung
  stangesunden  hat.  11.  c)  Zur  Einschreitung  wegen  einer  in
elner  Schrift  enthaltenen  Verläumdung  ist  dao  Gericht  des  Ortes
zuständig,  an  welchem  die  Schrilt  auf  die  Post  gegeben  wurde.
206.  d)  Zur  Führung  der  Untersuchung  wegen  einer  Gesundheitsbeschädigung,
  welche  durch  einen  mittelst  brieflicher  Mittheilung
einer  erdichteten  Nachricht  hervorgerusenen  Schrecken  verursacht  wurde,
ist  jenes  Gericht  zuständig,  in  dessen  Bezirke  die  Gesundheilsbeschädigung
  durch  Lesen  des  Brlefes  eingerreten  ist.  257.  #)  Für