Betrug.  Zustandigkeit.  m

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtohofes,  Kompetem·
.  „  kLkuoonflikte  unter  Gerichten  betr.  «

1.

Bur  Führung  der  Voruntersuchung  wegen  betrüglicher  Ver-Uitung
  einer  Person  zur  Unterschreibung  eines  bereits  zür
Zahlung  präsentiiten  und  eingeklagten  Wechsels  ist  der  Untersuchungsrichter
  jenes  Gerichtes  zuständig,  in  dessen  Bezirke
die  Unterschreibung  des  Wechsels  stattgefunden  hat?).

„  Deer  k.  Advokat  M.  in  K.  als  Vertreter  des
Bärgersohnes  Franz  A.  in  Neukirchen  machte  bei
dem  Stagtsanwalte  am  k.  Bezirksgerichte  Neunburg
  v.  W.  unkerm  25.  August  1869  die  Anzeige,
sein  Mandant  Franz  A.  sei  am  19.  Juli  1869  in
Furth  im  Gasthause  seines  Neffen  Franz  A.  gewesen,
  habe  dort  zur  Unterhaltung  mit  Kreide  auf  den
Tisch  geschrieben  und  sei  nun  von  seinem  Neffen,
dem  Wirthe  Franz  A.,  mit  dem  Bemerken,  sie  wollten
  sehen,  wer  seinen  Namen  besser  schreiben  könne,
aufgefordert  worden,  seinen  Namen  auch  auf  Papier
zu  schreiben,  wozu  ihm  dieser  ein  Papier;  das  er
oben  mit  der  Hand  bedeckte,  so  daß  er  nicht  sehen
konnte,  ob  etwas  darauf  geschrieben  war  oder  nicht,
vorlegte.  Der  Bürgerssohn  Franz  A.  sei  dieser  Aufforderung
  auch  nachgekommen  und  habe  seinen  Namen
  auf  den  ihm  vorgelegten  Papierstreifen  geschrieben.
  Am  13.  August  1869  habe  der  Wirth  Franz
A.  seinem  Onkel  Franz  A.  einen  ihm  angeblich  von
diesem  am  12.  Juli  1869  in  Furth  für  8000  fl.
ausgestellten,  am  12.  August  1869  zahlbaren  Wechsel
  durch  den  k.  Notar  S.  in  Neukirchen  zur  Zahlung
  präsentiren  und  am  15.  August  1869  bei  dem

*)  Man  vergleiche  hiermit  Blätter  f.  RA.  Bd.  XXJXI
S.  204.  n  *