Lamstag  den  5.  Hebruar  1870.  35.  Jahrgang.  8.

Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  KRechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  äeber  ben  necdllchen  (ercht.  auf  die  Rechtswohllhat  der  Authenti
Einrede  des  nicht  *—  Gelbst.  Israliigten
n  —*5  Elschwerong  deslelben.  —  Konkurrenz  der  Bezl=—
  4½  Baulast  an  Flllalkicchen  E  bayerlschem  Rechle.  —
er

Ueber  den  eidligen  Verzicht  auf  die  Rechtewohlthet
der  Authentica  si  qua  mulier

„Durch  Erkenntniß  vom  13.  Juli  1869  (Bil.
(f.  RA.  Bd.  XXXIV.  S.  380)  hat  der  oberste
Gerichtshof  ausgesprochen,  daß  ein  Verzicht  auf
die  Auth.  si  qua  mulier  ohne  eidliche  Bekräftigung
  nach  gemeinem  Rechte  nicht  giltig  sei.

Die  außerordentliche  Beunruhigung,  welche
dieser  Ausspruch  in  weiten  Kreisen  unvermeidlich
erzeugt,  gibt  die  dringendste  Veranlassung,  näher  zu
betrachten,  wie  es  sich  hinsichtlich  dieser  Frage  in
Bayern  verhalte.  "“

Der  Verzicht  auf  die  Authentika  kann  nach
dem  Grunde,  aus  welchem  ihn  die  gemeinrechtliche
Praxis  zuläßt,  allerdings  nur  ein  eidlicher  sein,
denn  diese  Zulässigkeit  stützt  sich  auf  den  bei  Entscheidung
  einzelner  Fälle  vom  Pabste  aufgestellten
Grundsatz,  daß  der  Eid,  wodurch  Jemand  eine
nach  dem  Civilrechte  zu  seinem  Vortheile,  als  ungiltig
  erklärte  Verbindlichkeit  bestärkt,  eine  durch
Klage  oder  Einrede  realisirbare  besondere  Verpflicht-Neue

  Folge  XV.  Band.