Samstag  den  5.  März  1870.  35.  Jahrgang.  XN  5.

6  br.  J.  A.  Leuffert's
Plätter  für  Rechtsanbendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Exkurse  in  das  Gebiet  der  Spi  alselegsrbung  Abth.  Zur  Ge-.
  windend-umsvoszApklclSch..  Zeus-hung)  Von  den
Nuungen  des  —  Erceptlo  erel  Jodlcatao.  —

d  A  4  aar  t  l  d
Käf-Its  sustandlq  in  welchem  ble  Wvnn  sd  "  Sa.  *r*?  r  “

Erkhurse  in  das  Gebiet  der  Sosislgesshgetung.
.  Bur  Gemeindeordnung  vom  29.  April  1869.

8.  3.
(Fortsetzung.)

C.  Von  den  Nutzungen  des  Gemeindevermögens.


I.  Wie  bereits  angedeutet  wurde  (F.  3  A.  D,

besteht  ein  wesentlicher  Unterschied,  je  nachdem  die
Erträgnisse  des  Gemeindevermögens  für  die  Gemeinde
als  korporatives  Ganzes,  insbesondere  zur  Bestreitung
  ihrer  Bedürfnisse,  oder  zum  Privatvortheile  Einzelner
  verwendet  werden.
Ersteres  behandelt  die  Gemeindeordnung  als
Regel,  Letzteres  als  Ausnahme,  welche  nur  so  weit
Platz  greifen  kann,  ls  ein  gesetzlich  anerkannter
Rechtsgrund  besteht  1

In  Bezug  98  die  Nutzung  des  Gemeindevermögens
  zum  Besten  der  Gemeinde  als  Korporation,

1)  Art.  31,  32,  39;  vgl.  Mot.  zu  Art.  27  und  28
des  Reg.-Entw.
Neue  Folge  XV.  Band.