Samstag  den  30.  April  1870.  35.  Jahrgang.  909.
Dr.  J.  A.  Feuffert's

Blätter  für  Rechtsanvendung

zunächst  in  Bayern.

Inpalt:  Für  dle  Begründung  der  Zuständigkelt  durch  Präventlon  ist  nicht  das
Fr#ent  mit  der  Ladung  oder  Verhastung  elnes  vermelntlich
Verdächtigen,  sondern  das  Zuvorkommen  mil  der  Ladung  oder  Berhastung
  jener  Person,  welche  der  Eereran  Krasbaren  Handlungen  aneschuldigt

  in,  maßgebend.  —  Oeffentlichkelt  des  Hypethekenbuches.
uter  oder  böser  Glaube.  Rechteirtthum.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes,  Rompetenzkonflikte
  unter  Gerichten  betr.

Für  die  Begründung  der  Zuständigkeit  durch  Prävention  ist
nicht  das  Zuvorkommen  mit  der  Ladung  oder  Verhaftung
eines  vermeintlich  Verdächtigen,  sondern  das  Zuvorkommen
mit  der  Ladung  oder  Verhaftung  jener  Person,  welche  der
mehreren  strafbaren  Handlungen  angeschuldigt  ist,  maßgebend.

Der  Untersuchungsrichter  am  k.  Bezirksgerichte
Bamberg  regquirirte  in  der  Untersuchung  wegen  Vergehens
  des  Diebstahles  zum  Schaden  des  Joh.
Hübschmann  von  Allmooß  am  14.  Nov.  1869  den
Untersuchungsrichter  am  k.  Bezirksgerichte  Bayreuth,
die  ledige  Taglöhnerin  Eva  Grüner  von  Heinersreuth
  einem  Zeugen  vorzustellen  und,  im  Falle  sie
als  die  Verdächtige  rekognoszirt  würde,  zu  verhaften;
da  jedoch  die  Eva  Grüner  bei  der  Vernehmung
dieses  Zeugen  am  23.  Nov.  1869  nicht  rekognoszirt
  wurde  und  dabei  erklärte,  daß  sie  den  Diebstahl
  bei  Hübschmann  in  Allmoos  nicht  begangen
habe,  wurde  durch  Beschluß  des  k.  Bezirksgerichtes
Bamberg  vom  30.  Nov.  1869  das  Strafverfahren
eingestellt.

Neue  Folge  XV.  Band.