170  Auespfändungsergebniß.  Separationsanspr.

Aber  ganz  abgesehen  von  diesen  Gründen  wird
es  schon  überhaupt  nicht  angehen,  daß  man  dem
mit  der  Exekution  vorgehenden  Gerichte  eine  Par—
teistellung  anweise.

Die  Exekution  ist  ein  auf  Anrufen  des  Gläubigers
  gegen  den  Schuldner  durchzuführendes  Kontumazialverfahren
  und  das  Gericht,  welches  nach
Vorschrift  der  Gesetze  zu  handeln  und  in  Gemähheit
dieser  die  Anträge  des  Gläubigers  selbständig  zu
prüfen  und  nicht  wie  ein  Mandatar  zu  befolgen  hat,
steht  demzufolge  über  den  Parteien.

Es  ist  die  Aufgabe  des  Gerichtes,  dem  verletzten
  Rechte  des  Gläubigers  aufzuhelfen,  zugleich
aber  auch  die  Rechte  des  Schuldners  zu  wahren  und
gegen  etwaige  Ausschreitungen  des  Gläubigers  zu.
sichern.  Indem  es  den  Schuldner  pfändet,  bleibt
diesem  (wie  auch  beim  Vertragspfande)  der  Eigenthumsbesitz
  und  das  Gericht  nimmt  den  Pfandgegenstand,
  um  ihn  zu  Gunsten  des  Gläubigers  den  Verfügungen
  des  Schuldners  zu  entziehen,  lediglich  in
seine  Detention.  Es  ersetzt  in  contumaciam
den  mangelnden  Verkaufswillen  des  Schuldners  und
verkauft  kraft  der  ihm  durch  das  Gesetz  verliehenen
Befugniß  in  seiner  eigenen  Antorität.

Der  Käufer  steht  außer  aller  Verbindung  mit  dem
Gläubiger;  er  hat  es  lediglich  mit  dem  Gerichte  zu  thun,
welchem  er  auch,  nachdem  es  ihm  den  abgepfändeten  Gegenstand
  statt  des  Schuldners  gegen  dessen  Willen  verkauft
  hat,  den  Kaufschilling  entrichtet,  und  das  Gericht
nimmt,  wie  früher  den  Pfandgegenstand,  so  nun  auch
den  Erlös  desselben  als  Sache  des  Schuldners
ohne  alle  Rechtsveränderung  in  seine  bloße  Detention.

Es  ist  also  zum  Unterschiede  vom  Privatverkaufe,
  bei  welchem  der  Gläubiger  den  Erlös  unmittelbar
  durch  die  Empfangnahme  in  sein  Eigenthum
verwandelt,  beim  Zwangsverkaufe  ein  besonderer  Gerichtsakt
  erforderlich,  um  dem  Gläubiger  das  Eigenthum
  zu  erwerben,  und  dieser  Akt  kann  nach  den  Re-