Haftung  pro  nomine  bono.  Not.-Ges.  Art.  14.  175

d.  pr.  ungeachtet  des  Wegfalles  der  römischen  Stipulationsform
  bis  zum  heutigen  Tage  mit  gutem

Grunde  in  Geltung  erhalten  hat,  weil  die  unvoll—
kommene  Wirkung  des  pactum  nudum  nicht  der
einzige  Grund  der  Einführung  des  Konstitutes  war
und  auch  neuere  Gesetze  innerhalb  wie  außerhalb
der  Gebiete  des  gemeinen  Rechtes  Vertragsformen
aufgestellt  haben,  bei  deren  Vernachlässigung  eine
vollständige  Civilobligation  nicht  entstehen  kann.

Die  nach  der  notariellen  Beurkundung  gemachte
Aeußerung  des  Beklagten  enthält  unzweideutig  die
Erklärung,  daß  er  die  vor  der  Beurkundung  gemachte
  Zusicherung  erfüllen  werde,  und  da  diese
Erklärung  die  Antwort  auf  eine  vom  Kläger  gestellte,
die  Zahlungsverbindlichkeit  des  Beklagten  heranziehende
  Frage  war,  so  liegt  in  dieser  Frage  auch
schon  die  Acceptation,  welche  bekanntlich  der  Zusage
auch  vorausgehen  kann,  wonach  die  Erfordernisse
eines  zwar  nicht  selbständigen,  doch  eines  an  die
frühere  Uebereinkunft  sich  anlehnenden  neuen  Vertrages,
  nämlich  eines  constit.  debiti  proprli,  wohl
gegeben  sein  werden.

Die  Rechtswirksamkeit  dieses  Konstitutes  hängt
aber  davon  ab,  daß  die  frühere  Uebereinkunft  wenigstens
  eine  obligatio  naturalis  begründet  habe,
und  es  frägk  sich  demnach,  ob  ein  gegen  die  Vorschrift
  des  Art.  14  blos  mündlich  eingegangener  Vertragbpunkt
  eine  obligatio  naturalis  zurücklasse  ?

In  dem  in  Bd.  XXXIII  Seite  209  mitgetheilten
  Rechtsfalle  hat  der  oberste  Gerichtshof  diese
Frage  bejaht;  Einsender  glaubt  jedoch,  daß  sie  zu
verneinen  sei.

Imn  Allgemeinen  wird  man  wohl  nicht  bezweifeln,
  daß  ein  mündlich  abgeschlossener  Vertrag  eine
moralische  Verbindlichkeit  zu  dessen  Erfüllung  erzeuge;
  es  ist  jedoch  ein  (besonders  bei  älteren
Schriftstellern  vorkommendes)  Mißverständniß  über
den  Begriff  der  obligatio  naturalis,  wenn  man