Samstag  den  11.  Juni  1870.  35.  Jahrgang.  A  12.

Dr.  S.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsunwendung

zunächst  in  Bayern.

Inyalt:  Mthellungen.  aus  den  unterfränklichen  Vrovinziakrechten.  Von  Oberstaalcanwall
  Secl.  —  Nach  ausgebrochener  Gant  stehl  auch  die  Entscheldung
  über  die  #lquldität  der  zur  Zustaändigkelt  der  Handelsgerlchte

anhängigen  d  dem  Konkursgerichte  zu.

Ueber  die  Kosten,  welche  durch  die  Klogestellung  bel  dem  für  unzuständlg

  erklärten  Gerlchte  entltanden  sind,  dieses  Gericht  zu
den.  —  Ole  dingliche  W  gehört  auch  dann  vor

*r-  endeptlichen  Gerlchte,  wenn  die  Hypothek  für  elne  Handelsschuld

eslellt  ist.

Mittheilungen  aus  den  untersränkischen  Provinzialrechten.
  Von  Cberstaatsanwalt  Seel.

Die  Vielgestaltigkeit  der  Partikularrechte  im
Kreise  Unterfranken  und  Aschaffenburg  ist  ungemein
bedeutend.

Als  Civilrecht  gilt  daselbst  außer  dem  gemeinen
Rechte  in  weiterem  oder  engerem  Umfange  das
Würzburger  Landrecht,  das  Mainzer  Landrecht,
preußisches  Landrecht,  fuldisches  Privatrecht,  Solmer,
  Erbacher  Recht,  Kastellisches  Recht,  Schweinfurter
  Statutarrecht,  Ansbacher  Provinzialrecht,  der
Rinecker  Landesbrauch,  Schönboru'sche  Statutarrechte,
Schwarzenberger  Provinzialrechte,  dann  verschiedene
großherzoglich  hessische,  fürstlich  Leiningen'sche,  fürstlich
  Löwensteinische,  gräflich  Rechtern'sche,  gräflich
Wertheim'sche  Verordnungen.  Daß  der  Einfluß
einer  so  großen  Verschiedenartigkeit  des  geltenden
Civilrechtes  nicht  nur  die  Aufgabe  der  streitigen
Rechtspflege  sondern  auch  den  Dienst  der  freiwilligen
Rechtspflege  sowohl  bei  den  Gerichten  als  den  Notaren
  erschwert,  bedarf  keiner  Ausführung.

Auch  darf  zuversichtlich  behauptet  werden,  daß
diese  Partikularrechte,  welche  gleich  stehen  gebliebenen

Neue  Folge  XV.  Band.