Samstag  den  23.  Juli  1870.  35.  Jahrgang.  15.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsunwendung

zunächst  in  Bayern.

l#ekus  —  elner  Penslon  gehört  vor  dle  ordenllichen
le  Klage  elnes  Elsenbahnkondukteurs  gegen  den  k.

vor  die  ordentlichen  Gerichte.  —  Beschödlgung  einer  allgemelnen
unter  unmlitelbarer  Aufssicht  der  Kreisregerung  siehenden  Stistung
urch  ihre  von  ber  Stoatsreglerung  ernannten  Stistungsbeamten.
Hastung  des  Flokus.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes,  Rompetengkonflikte
  unter  Gerichten  betr.

Die  Klage  eines  entlassenen  Eisenbahnlokomotivführers  gegen
den  k.  Fiskus  auf  Zahlung  einer  Pension  gehörk  vor  die
ordentlichen  Gerichte.

Ph.  D.  K.  von  L.  wurde  von  der  Generaldirektion
  der  k.  Verkehrsanstalten  am  31.  Dez.  1855
als  Lokomotivführerlehrling  aufgenommen  und  am
9.  Mai  1856  zum  Lokomotivführer  ernannt,  durch
Entschließung  vom  29.  August  1864  aber  wegen
Beschädigung  einer  Maschine  vom  1.  Sept.  1864
an  aus  dem  Dienste  entlassen,  —  jedoch  bereits  am
7.  Nov.  1864  wieder  als  Lokomotivführerlehrling
aufgenommen  und  durch  Entschließung  v.  24.  Mai
1865  neuerdings  zum  Lokomotivführer  ernannt,
sodann  aber  mittels  Entschließung  v.  9.  Dez.  1867,
nachdem  ihm  vorher  in  Folge  von  Dienstwidrigkeiten
für  den  Fall  weiterer  Zuwiderhandlung  gegen  die
Dienstesvorschriften  die  Entlassung  angedroht  worden
war,  wegen  abermaligen  ungebührlichen  Benehmens

Neue  Folge  XV.  Band.