Samstag  den  20.  August  1870.  35.  Jahrgang.  36  17.
Dr.  J.  A.  Beuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inbalt:  Ar  Ftren  der  Untersuchung  wegen  einer  Helundheltsbsch#tf
  welche  durch  einen  mitlels  brleflicher  Milihellung  eline
-.—  Nachricht  hervorgerusenen  Schrecken  verursacht  ###e,  “  8
nes  Gericht  zuständig,  in  dessen  rW  P960  Gesundheltsbeschädigung
durch  Lesen  d  Zt  2  6eingebreten
in  ypoibe  nsachten.  iumlnum.  Fenster  in  Gleb
urzburger  Sr  —  Hastung  für  die  Einchen



“  rückbe  alkuneten  vos
Verwalters  an  in  seinen  Wi'-  befin  lichen  Geldern  des  Geschafi#sherrn
  nach  preußischem  Landrechte.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes,  Kompetenzkonstikte
  unter  Gerichten  betr.

Zur  Führung  der  Untersuchung  wegen  einer  Gesundheitsbeschädigung,

  welche  durch  einen  mittels  brieflicher  Mittheilung

einer  erdichteten  Nachricht  hervorgerufenen  Schrecken  verursacht

  wurde,  ist  jenes  Gericht  zuständig,  in  dessen  Bezirk

die  Gesundheitsbeschädigung  durh  Lesen  des  Briefes  eingetreten
  i

Barbara  O.,  Megnerstochten  von  Kötzting,
welche  am  19.  Juni  1870  nach  Furth  gereist  war,
erhielt  von  Kötzting  einen  Brief  nach  Furth  nach-Lelantt
  mit  dem  erdichteten  Inhalte,  es  seien  zwei

erwandte  von  ihr  gestorben.  Durch  diese  Nachricht
  gerieth  dieselbe  so  in  Schrecken,  daß  sie  sofort
in  Furth  in  eine  mit  Erscheinungen  der  Taubheit
und  Sprachlosigkeit  verbundene  Krankheit  verfiel,
deren  Dauer  am  24.  Juni  1870  noch  nicht  bestimmt
  werden  konnte.  Da  inhaltlich  der  gepflogenen
  Recherchen  nach  früheren  Vorgängen  Anhaltspunkte
  dafür  vorlagen,  daß  diese  Krankheit  bei
Barb.  O.  vom  Absender  des  Briefes  absichtlich

Neue  Folge  XV.  Band.