Samstag  den  17.  September  1870.  35.  dahrgang.  M.  19.
.  J.  A.  Zeuffert's
Plütter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inyalt:  Ueker  die  Berusung  gegen  Bewelsinterlolute,  welche  von  Einzeln--richtern
  in  vor  dem  1.  Juli  1870  anhän  is  gewordenen  Sachen

dlesem  Tage  erlassen  wurden.  —  Eln  Verleibung  bliheriger
A#llodlal-Grundstücke  in  ein  Fa  emtien  n-  5belkommt  Art.  14  des
Nolarlalsgeseczes.  —  Lebe  —  Kestren  gehören  im  Allgerl
  tlonsrecht,  auf  ein
*W—WIV  Mechtär  rhölinih  degründet.  —  BersichergeseleluuG

  der  #iate  au  bee  Ve  nte  vashals  asse  bis  zu  rkcen

Abthellung  mit  den  Kiudern  nach  A  prise  Provinzlalrecht.  Heimblung

  von  #lktiven  der  Masse.  —  ½  Zuständiglelt  der  Mültär--PSepeden,

  über  Neservisten  wegen  rE—m  Vergehen  ist  nicht
t

Verbrechen  aenäê  Lebe“  ohne  daß  auch  nur  die  Hcresabthe
angegeben  werden  kann,  weicher  der  Schulolge  useren  soll,  wir

Ueber  die  Herufung  gegen  Beweisinterlokute,  welche

von  Einzelurichtern  in  vor  dem  1.  Juli  1870  anhängig

  gewordenen  Sachen  nach  diesem  Tage  erlassen
  wurden.

Der  Redaktion  wurden  zwei  bezirkögerichtliche
Urtheile  mitgetheilt,  welche  die  Formalien  der  Berufung
  im  oben  bezeichneten  Falle  betreffen.

Die  beiden  Rechtsstreite  waren  bei  Einzelnrichtern
  vor  dem  1.  Juli  1870  anhängig  geworden
und  nach  dem  damals  geltenden  Verfahren  geführt,
nach  dem  1.  Juli  aber  Beweisinterlokute  in  beiden
erlassen  und  verkündet  worden.  Gegen  die  beiden
Erkenntnisse  wurden  Berufungen  ergriffen,  und  zwar
in  der  von  der  Proz.-Ordn.  vom  29.  April  1869
vorgeschriebenen  Form.

Neue  Folge  XV.  Vand.