Hand=  u.  Spanndienste.  Bayer.  Mandat  v.  4.  Okt.  1770.  313

ren  Gotteshäuser  in  den  Churlanden  nach  Proportion
  ihrer  Einkünfte  zur  Erbauung  und  Reparation
der  unbemittelten  beigezogen  worden  waren,  beseitigt
und  dieses  Konkurrenzwesen  nunmehr  neu  regulirt
und  ihm  ein  beschleunigterer  Vollzug  gesichert  werden,
  —  sodann  aber  sollten  auch  für  die  so  kontrovers
  gewordene  Frage  der  Dezimatorenkonkurrenz
und  de5  Umfanges  und  Maßes  ihrer  Konkurrenzpflicht
sichere  Normen  aufgestellt  werden.  Die  einzelnen
Bestimmungen  des  Mandates  sind  dergestalt  in  einander
  verwebt,  daß  die  Ziffern  1  bis  3,  dann  6
bis  13  sich  auf  den  ersteren  Zweck  beziehen,  die
Ziffer  4  aber  mit  ihren  vier  Regeln  den  letzteren
Zweck  gelegenheitlich  zum  Gegenstande  hat,  während
auch  die  Ziffer  2  wieder  in  Wechselbeziehung  zu
letzterem  Zwecke  steht.  »

Wenn  nun  unter  Ziff.  2  daselbst  gesagt  ist,
die  Baufuhrlöhner  müßten  von  der  Pfarrgemeinde.

atis  verrichtet  werden  (wonach  also  ein  Geldan-*
  für  Baufuhrlöhner  von  den  in  Ziff.  6  vorgesehenen
  sämmtlichen  Baukosten  eo  ipso  als  ausgeschlossen
  erscheint),  so  ist  vorerst  kein  innerer  Grund
einzusehen,  warum  diese  Gratißleistung  von  Seite
der  Parochianen  nur  erst  für  den  eintretenden  Fall
einer  Beiziehung  anderer  Kirchengelder  zur  konkreten
Baufallwendung  und  nicht  auch  (abgesehen  von
solcher  Inanspruchnahme  anderer  Kirchengelder)  bei
bloßer  Dezimatoren-Konkurrenz  hätte  vorgeschrieben
werden  wollen.

Die  Stellung,  die  dieser  Vorschrift  durch  Einreihung
  in  Ziff.  2  gegeben  ist,  spricht  für  sich  allein
noch  keineswegs  für  eine  derartig  restriktive  Auslegung
  im  Sinne  der  Revidenten,  im  Gegentheile  hat
an  dieser  Stelle  das  Mandat  nur  Dasjenige  als  gesetzliche
  Vorschrift  ausgesprochen,  was  bereits  im
Landrechte  yon  1756  und  in  den  v.  Kreittmayrtschen
  Anmerkungen  zu  solchem  als  auf  Observanz