332  Rücktritt  vom  Vertrage  wegen  Nichterfüllung.

contrahens  Promissa  non  implevit,  non  rescinditur
  —  und  bringt  in  der  Ueberschrift  des  S.  III
sodann  weiter  vor:  Rescinditur  tamen  tunc,
quum  ea  contemplatione  saltem  horum  promissorum
  celebrata  fuit.

Im  Texte  ist  sodann  unter  Bezugnahme  auf
spec.  XLVI  und  const.  14  de  rescind.  vendit.
der  Rechtssatz  des  §.  II  festgehalten,  daß  Vertragsbruch
  nicht  berechtige,  vom  Vertrage  abzugehen,  als
Ausnahme  aber  beigefügt,  wenn  der  Vertrag  certae
  rei  contemplatione  geschlossen  sei,  ferner
quendo  pactum  adjectum  causam  contractui

edit.  Es  ist  weiter  bemerkt,  daß  letzteres  nicht
der  Fall  sei,  si  pretium  non  statim  solvitur  (weil
dieß  in  der  Regel  keine  causa  movens  bei  dem
VertragsSabschlusse  sei).  Hiebei  ist  sich  bezogen  auf
die  obenerwähnte  const.  6  de  pactis  inter  emtor.
et  venditor.

Auch  Lauterbach  stellt  den  Satz  an  die
Spitze,  daß  bei  Vertragsbruch  nur  auf  Erfüllung
geklagt  werden  könne,  und  zwar  mit  Bezug  auf
const.  6,  14  de  rescindenda  vend.  „non  obstante
  l.  6  C.  de  pactis  inter  emtor.  et  venditor.",
welche  Stelle  (nach  den  Allegaten)  nur  so  zu  verstehen
  sei:  si  conventio  contineat  causam  praecipnam
  et  finalem  contractus,  sine  qdua  quis
non  erat  contracturus  (tunc  posse  venditorem
agere  ad  rescindendam  venditionem).  —

Die  von  beiden  Autoren  zu  Grunde  gelegte
const.  6  de  pactis  inter  emtor.  et  vendit.  enthält
  aber  den  Fall,  daß  der  Verkäufer  ein  Grundstück
  certae  rei  Contemplatione  um  geringen  Preis
verkauft  hat,  und  gibt  dem  Rücktritte  vom  Vertrage
  non  impleta  promissi  fide  statt.  Der  Abschluß
  des  Vertrages  selbst  hat  also  hienach  eine
bestimmte  Voraussetzung  zum  Anlasse  gehabt,  welche
nicht  eingetreten  ist.  Es  wird  mit  anderen  Worten
die  Setzung  einer  Resolutivbedingung  unterstellt,
wie  bereits  oben  erwähnt  wurde.  Dieses  ist  nun