384  Schenkung.  Preuß.  Landr.

wiederholt  zugesichert  habe,  ihnen  sein  ganzes  Anwesen
  zuzuwenden,  widersprochen  haben,  doch  selbst
geltend  gemacht  haben,  daß  die  Kläger  nur  deshalb
bei  ihrem  Stiefbruder  geblieben  seien,  um  ein  bequemeres
  Leben  führen  zu  können,  um  ihn  auf  jede
mögliche  Weise  auszubeuten  so  wie  in  der  Hoffnung,
ihren  Stiefbruder  dahin  bringen  zu  können,  daß  er
ihnen  sein  Vermögen  durch  eine  letztwillige  Verfügung
  zuwenden  werde.  Sollten  sich  nun  obige
klägerische  Behauprungen  auch  nicht  in  Wahrheit
verhalten,  sondern  die  Sache  sich  so  verhalten,  wie
die  Beklagten  solche  dargestellt  haben,  so  folgt  doch
schon  hieraus,  daß  die  Kläger  die  fraglichen  Dienste
nicht  in  freigebiger  Absicht  geleistet  haben.  Dennmit
  Recht  machen  die  Reviventen  geltend,  daß,  wenn
sie  ihren  verlebten  Halpbruder  auf  alle  mögliche
Weise  auszubeuten  suchten,  doch  unmöglich  andererselts
  die  Absicht  der  Schenkung  bei  ihnen  vorgelegen
und  die  Annahme  gerechtfertigt  seln  könnte,  daß  sie
für  ihre  langjährigen  Dienste  nichts  zu  verlangen
gesonnen  gewesen  seien.  Auch  dient  Derjenige,  welcher
  einem  Anderen  in  der  Hoffnung,  von  diesem
hiefür  als  Erbe  eingesetzt  zu  werden,  Dienste  leistet,
keineswegs  aus  Liberalität,  sondern  in  Erwartung
einer  Gegenleistung,  weßhalb  denn  auch,  wie  im
sog.  Fünf-Männer-Kommentar  Bd.  1  S.  678  bekundet
  ist,  in  einem  ähnlichen  Falle,  wo  ein  Sohn
in  der  Hoffnung  der  Gutsnachfolge  seinem  Vater
häusliche  Dienste  geleistet,  der  Vater  aber  den
Hof  an  ein  anderes  seiner  Kinder  abgetreten  hat,
das  preußische  geh.  Obertribunal  annahm,  daß  die
Präsumtion  der  Schenkung  nicht  eintrete.
OAGErk.  v.  4.  Nov.  1870  RMr.  227-  in

Mchalt.:  Dr.  Steppes.  Varl.;  Palm  #  Ente  (#Aboipd  Enle)
Nedari  in  Eeen.  Oruck  von  Junge  &amp;  Sch.