Samstag  den  10.  Bezember  1870.  35.  Jahrgang.  M  25.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Kechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inh  alt:  Erxkurse  in  das  Geblet  der  Sozlalgesetzgebung.  1.  Zur  Gemeindeordnung
  vom  29.  April  1869.  &amp;  J.  D.  Von  der  Veräußerung  des
Gemeindevermögens.  (Schluß  des  K.  3).  —  elldarhaftung  ber

ellnehmer  an  einer  Schlägerel  für  die  Enischädlgungsansprüche
wegen  elner  hlebel  zugefügten  Körperverletzung.  —  Zur  Lehre  von
der  Tradition  nach  preußlschem  Landrechte.

Erkurse  in  das  Gebiet  der  Spozialgesetzgebung.
I.  Zur  Gemeindeordnung  vom  29.  April  1869.
S  3.

D.  Von  der  Veräußerung  des  Gemeindevermögens.


(Schluß  des  8.  3.)

4)  Einen  der  Hauptfälle  subjektiver  Dispositionsbeschränkungen
  der  Gemeinden  in  Bezug  auf
Veräußerungen  enthält  der  Art.  159  Ziff.  1  der
Gemeind  eordnung.  Nach  dieser  Gesetzesstelle  ist
nämlich  die  Genehmigung  der  vorgesetzten  Verwaltungsbehörde
  erforderlich  bei  „freiwilliger  Veräußerung
  von  Realitäten  ?)  und  Rechten“,  wenn  deren
Werth  bestimmte  nach  der  Seelenzahl  der  Gemeinden
  abgestufte  Summen  übersteigt  oder  wenn  be-Unter

  diesem  veralteten  Ausdrucke  sind  offenbar  Liegenschaften
  verstanden.
Neue  Folge  XV.  Band.