402  Schadensersatz.  Aquil.  u.  negator.  Klage.  g

nun  dieser  auch  wirklich  den  Umbau  durch  Beseitigung
  von  Gewölben  und  Ueberlastung  der  gemeinschaftlichen
  Mauer  in  der  Art  bewerkstelligt  haben,
daß  die  Senkung  und  Zerklüftung  der  letzteren
Mauer  und  des  angrenzenden  Mauerwerkes  im
klägerischen  Hause  wenigstens  als  eine  mögliche
Folge  von  ihm  vorausgesehen  werden  konnte,  so
wäre  doch  eine  Haftbarkeit  der  Beklagten  hiefür
nach  dem  aguilischen  Gesetze  nur  dann  gegeben,
wenn  auch  ihnen  ein  Verschulden  deshalb  zur  Last
gelegt  werden  könnte,  sei  es,  daß  sie  das  übertragene
  Werk  schon  bei  der  Ertheilung  des  Auftrages
  als  ein  für  das  Haus  der  Kläger  gefährliches
erkannten  oder  bei  gehöriger  Aufmerksamkeit  zu  erkennen
  vermocht  hätten,  oder  daß  sie  diese  Erkenntniß
  oder  Möglichkeit  des  Erkennens  während  der
Ausführung  des  Werkes  erlangten  und  es  gleichwohl
  unterließen,  ihren  Auftrag  zurückzunehmen,
oder  daß  sie  wenigstens  bei  der  Auswahl  des  Beauftragten
  eine  Nachlässigkeit  begingen,  ohne  welche
die  Beschädigung  hätte  vermieden  werden  können
(fr.  7  §.  3,  fr.  37  pr.  ad  leg.  Aquil.  (9,  2);
Glück,  Pand.-Komm.  Bd.  X  S.  322  u.  385;
Seuffert,  Pand.-R.  IV.  Aufl.  Bd.  II  S.  253).
Daß  die  Beklagten  bei  der  Wahl  des  Maurermeisters
  einen  Fehler  begingen,  konnte  von  den
Klägern  nicht  behauptet  werden.  Aber  auch  darüber,
daß  die  Beklagten  selbst  schon  bei  Ertheilung  des
Auftrages  oder  während  der  Ausführung  das  übertragene
  Werk  als  ein  gefährliches  erkannten  oder
auch  nur  zu  erkennen  im  Stande  gewesen  wären,
läßt  sich  aus  den  Angaben  der  Kläger,  nicht  das
Geringste  entnehmen.  —  Bauschäden,  die  in  Folge
einer  ungenügenden  Grundlage  oder  Ueberlastung
von  Mauern  nur  langsam  und  allmälig  eintreten,
sind  schon  an  sich  von  der  Art,  daß  sie  ohne  besondere
  Kenntnisse  der  Baukunst  nicht  wohl  vorausge-