XII  Alphabetisches  Regisier.

ahrt  ösfentlich  e  s.  Actio  negatoriaalsche
  Anschuldigung  im  Zusammenflusse  mit  einem  Vergehen
  verläumderischer  Beleidigung
Falsche  Anzeige,  deren  Inhalt  später  durch  zeugschaftüche
Versicherung  on  Eldesstatt  bekrästigt  wir.
Familie:  adelige,  kommt  einer  solchen  ni—n]N“  zur
Faustpfand  und  constitutum  possessorium
Felsolinrilbertretung  durch  Ems#e#nnn  von  Baumue

  :  Thäter  und  Anstlifter  einer  solchen

slüen
J.nertsidy  ord  nungen,  burch  bie  zusteme  Kreioregierung
für  vollziehbar  erklärte:  deren  Wirklamkeit  .
Feuer  polizeilicheAnordnungen  Äuwtbckhandtln  hieqegcn
TlchcretrechlWirbngdesselbeualoServu.
Fleisch,  verdorbenes:  dessen  Verkauf
Forderung:  Berücksichtigung  der  erst  im  Lause  des  Streites
  eingetretenen  Fälligkeit  derselben
Forderungsberechtigter:  Gerichuche  Oepontrung  wigen
Unsicherheit  desselben  ...  .
Forstderechtmter  Forsifrebel  von  solchem
Forstfrevel:  einzelne  Gatlungen  derselkern  **
Deßgleichen  von  Forstberechtigten  begangen.
Persstrerel  durch  Entwendung  von  Holz
rüsung  des  Thatbestandes  durch  den  Srraftichter,  hinsichtlich
  eines  vom  Beschuldigten  bei  einen  Foorlfrevel  behauptelen
  Besitzstand
orstgehilfse  ist  Btree  uster
See  Begründung  von  solchen  durch  Verjährung
gegenüber  einer  Ortsgemeinde  und  später  den  einzelnen
Anwesenöbesitzern  in  der  Ortahhemeinde  als  Waldbesitzern.
Continnität  der  Zeit.  Art.  34  des  Forstges.
Befugniß  der  Forststrafgerichto,  über  den  Kreitigen  Umfang
elnes  Forstrechts  zu  entscheiden
Streltigreit  des  Umfanges  von  Forstrechten.  wiischen  den
Berechtigten  und  dem  Waldeigenthümer.
Forststrafgericht  s.  Ferktrechte.
Forum  delicti  s.  Bei
Fränkisches  Recht  s.  Eink#ndscheftsvertrag.  Errunenschaftsgemeinschaft,
  Reclamatio  uxoria,
LBelrennkndegunzg,  Somdergut.
Fragerecht,  richterliches:  nach  Art.  154  der  Proz.-Ordn.
Frauenspersonen:  in  Intercessionen  derselben  ist  eine  naturalis
  obligatio  nicht  enthalten
Frelheitsstrafe:  eventuelle  für  Geldstrafe,  deren  Demessung
Zusammentreffen  mehrerer  Strafen,  welche  nicht  zeilige  Freiheitostrasen
  sind  und  Zusammentressen  mehrerer  mit  Frei-Fittrefen
  -  belegender  Feloptänbiger  Verbrechen  und
Vergehen
Frten  et  el  einer  Wei  und  Frindewähung

Seite
.  299