XXVI  Alphabekisches  Register.

Sei
gen,  wenn  er  nicht  mehr  in  der  Lage  ist,  bei  dem  Volluge

selne  Rechte  durch  Widerspruch  beltend  zu  machen
Einspruch  gegen  ein  solches
Verschlechterung  der  2  vöafiuno'  *7!  ***
hiefür.  Preuß.  Landr.  .  .
Versibgruben  s.  Abtrit
Versprechen  der  Oistratte  eines  Drlttern
Versuch,  strasbarer  ...
Verstorbene:  Beleldigung  des  Ard  enitens  solcher  ...
Verstümmelungozulaqe  l.  Pensio
Vertheilungoplan:  Ergänzung  4n½%%  lchen
Vertheilungsverfahren:  Folgen  der  NAlchtanmeldung
einer  Forderung  in  demselben
Verträge:  Erforderniß  eineo  die  Schrisllichreit  do  Vertrages
  ersetzenden  Anerkenninisses.  Preuß.  Landr.
Beurtheilung  von  veriragomäßigen  kübeninzünlten  *
selbständige  Vertragsarten
Verlräge  Minderjähriger
Beurktendunzung  von  solchen,  tei  welchen  rndeijãhrig
betheiligt  sind
Verao-  zu  Gunsten  Dritter.  Wonographie  v  von  Dr.  2
6

Einrede  des  nicht  erfüllten  Verirages
Rücktritt  vom  Vertrage,  wegen  nicht  recizeiniger  Erfällung.
Preuß.  Landr.

Einfluß  der  Vertragssimulation  auf  den.  Eigenthumo#bergang

  in  Folge  Tradition.  Ein  sofort  nichtiger  Vertrag
bedarf  auch  Dritten  gegenüber  die  gerichtliche  Nichtigkeitserklärung
  nicht,  wenn  es  sich  um  Ausübung  von
Rechten  handelt,  denen  derselbe  entgegenzustehen  scheint.
Art.  356  der  Proz  .-Orbdn

Der  Vertrag  über  die  gcslkroig=  zefhn  einer  Wirth
schaft  ist  eine  Handelosache

Vertragogenehmigung.  Art.  14  'b.  Not  f

Desgleichenodervorniundlchaftltche  Bemberoer  eht

Beriragsnachträge.  Art.  14  d.  Not.-Ges.

Krestdd  Vesetzlicher  einer  Partei.  useuns  an  einen
olch

Vertretung  der  airchendemeindegeder  durch  bie  frch
verwaltungen
Vertrelung  einfacher  Genossenschasten  vor  Gericht  .-Berurtheklungtvegeneinrrstrafbarenhaudlung,

  welche
vor  der  früheren  Verurtheilung  begangen  war.  desiseb  ·
ung  der  Strase  .

Verwaltungsbehörde  f.  Kompetenz.

Verwandte:  uneheliche  als  mit  der  Bezeichnung  Verwandte
eingesetzte  Nacherben.  Tranomission  der  Rechte  des  Nacherben
  auf  dessen  Erben.  Preuß.  Lan

Verwendung=  nucliche  Leisiungen  im  anhrevisoriim  als
solche.  Preuß.  Landr.  .  .  .