XXX  Systematisches  Register.

Systematisches  Register.
I.  Civilprozeß.

A.  Prozeßordnung  vom  29.  April  1869.

Art.  1.  Kompetenz  der  Gerichte  und  Verwaltungebehörden
Über  Streiligkeiten  hinsichtlich  eines  öffentlichen  Weges  Deß-Ueichen
  Über  die  Frage,  wohin  ein  Ort  eingepfarrt  sei)  404.  Subartition
  firirter  grundherrlicher  Gefällc  einer  Gemeinde  als  Realr•r
  der  einzelnen  Grundslücke  ist  eine  Verwaltungssache.  123.
Zusländigkeit  für  die  Regatorienklage  gegenüber  der  Behauptung
der  Ztlrntichten  der  Fahtt.  3
lr  Ein  Vertrag  75  einem  Bierbrauereibesitzer  über
die  (indio,  auübung,  einer  Wirthschaft  ist  Handelosache.  229.
511.  Gegen  ein  in  Gemäßheit  dieser  Art.  er-—58
  ue  ist  eine  Nichtigkeitsbeschwerde  auch  dann  nicht
zmlässig,  wenn  dieses  Urtheil  auf  Berufung  von  dem  Kollegialberichte
  selbst  erlassen  wurde.  216.  Die  Kompetenz  eines  Einzelngerichtes
  hört  auf,  wenn  in  Folge  von  Kompensationseinreden  die
Janze  Sache  vor  das  Bezirksgericht  zu  verweisen  ist.  230
A  Die  Klage  auf  cautio  damoi  ipfecti  ist  !*r  actio
in  rem  seripta,  baher  dieser  Art.  auf  sie  nicht  anwendbar.  74.
Art.  29.  Für  A  nsprüche  aus  dem  unchelichen.  Veischle  kann
das  Hrum  Helien  angegangen  werden.  125.
Art.  31  Abs.  4  mit  Art.  511.  Prüfung  der  Frage,  ob  der
Gegenan  *2*  mit  dem  Klagsanspruche  im  rechtlichen  Lesammenrbange,

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2“  #  1  u.  3.  Art.  119  Abs.  1.  Konnexität  von  Rechtsstre

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X  .  Erfordernisse  für  die  Erweiterung  der  Zuständiglen
  des  Nruel  mrichters.  405.

Art.  60,  61,  93.  Ehefrauen  sind  befugt,  vor  Gericht  auszutreten
  unter  der  Voraussetzung,  daß  ihre  Ehemänner  hiezu  ihre
Einwilligung  abgeben,  weßhalb  die  Zustellung  der  Berufung  an
die  Ehefrau  allein,  nachdem  die  Klage  dem  Ehemanne  deo  eheherrlichen
  Konseuse  weten  zu  Fseit  werden  war,  genügt.  149.

Art.  90  Abs.  1  r-*imnhb  Auf  die  weitere  Verfolgun
einzelner  Nichugltitogründe  ru—-  von  dem  Vertreter  der  Partei
auch  oohe  Spezkalvollmacht  verzichtet  werden.  217.

.  92  Abs.  1  Ziff.  4  mit  Art.  139  Abf.  1.  Befugniß  des
amchlr  ont  auf  einen  Theil  des  erhobenen  Anspruches  seiner
Partei  auch  ohne  Spezialvollmacht  zu  ber  ten.  5.

rt.  112.  Fall,  in  welchem  der  Kläger  zur  Krahung  der
Prozeßkosten  verurtheilt  und  zugleich  2  #ocht  des  agten

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