Systematisches  Register.  XI

ermächtigt  worden  war,  die  Verurtheilung  im  Kostenpunkte  im
eigenen  Namen  in  Vollzug  setzen  zu  lassen.  385.

Art.  115.  Die  im  Peraiprgess.  nicht  liquidirten  Kosten  können
  nicht  mehr  den  Gegenstand  einer  besonderen  Nachklage  bilden.
  124.

Art.  154,  156,  164.  Diese  Artikel  schließen  die  Eventualmaxime
  nicht  aus.  65.  Im  Falle  eine  zulässige  Klage  gestellt  ist,
darf  der  Richter  durch  sein  Fragerecht  nicht  eine  andere,  auf  anderen
  Grundlagen  beruhende  Klage  konstruiren.  134.

Art.  180.  Wasserbezugsservitut  bei  Vorhandensein  mehrerer
Quellen  auf  demselben  Grundstücke.  42.  Einrede  des  nicht  erfüllten
Vertrages.  101.  Aenderung  der  Klage  durch  Unterstellung  eines
tbeilweise  ganz  anderen  Gegenstandes  der  Beschädigung.  165.  Ein
biderspruch  der  vom  Beklagten  entgegengesetzten  Einrede  ist  keine
ekagänderung.  165.

Art.  190.  Ein  Präjudizialpunkt  liegt  nicht  vor,  wenn  in  der
Sache  materiell  erkannt  und  die  Klage  als  verfrüht  hätte  abgewiesen
  werden  sollen.  6.

Art.  192,  311.  Beanstandung  einer  Einspruchserklärung,  weil
sie  nicht  der  Gegenpartei,  sondern  deren  Anwalt  zugestellt  worden.
  151.  «  .

Art.  202  Abs.  2  Ziff.  2.  Requisite  einer  Gerichtsvollzicherszustellungsurkunde.
  6.  Berufungseinlegung  durch  prozeßführende
Mitglieder  einer  Kirchengemeinde.  37.

Art.  202  Abs.  2  Ziff.  2  und  Abs.  J.  Nichtigkeitobeschwerde
binsichtlich  eines  Gemeinde-Weiderechts  wegen  Betheiligung  des
Bürgermeisters  und  der  übrigen  Mitglieder  des  Gemeindeausschusses
  dem  Bezirksamte  zugestellt.  54.  Zustellung  an  den  —
lichen  Vertreter  einer  Partei.  Nichtbeachtung  der  Vorschrift,  daß
diese  Eigenschaft  in  der  Zustellungourkunde  anzugeben  sei.  39.

Art.  209.  Ueber  die  Erweiterung  der  geseßlichen  Fristen.  97,
124,  422  145.

rt.  216.  Nachlässigkeit  des  Anwaltes  gewährt  keinen  Grund
zur  Wiedereinsetzung.  154.

Art.  219  Abs.  2.  Zustellung  eines  im  Vollstreckungoverfahren
ergangenen  Urtheils.  Behauptete  Nichtigkeit  dieses  Akte.  366.

Art.  264.  Das  Gericht  darf  über  den  behaupteten  Titel  der
Forderung  nicht  hinausgehen,  einen  andern  ganz  unbestimmt  gelassenen
  Verpflichtungogrund  nicht  substituiren.  39.

Art.  264  mit  180.  Auch  die  neue  Prozeßordnung  ist  auf  die
Verhandlungsmaxime  gebaut  und  das  Gericht  an  das  Vorbringen
der  Parteien  gebunden.  7.

.  Art.  275.  Mangelhaftigkeit  der  Entscheidungsgründe.  481.
Die  Quellen,  aus  denen  die  angewendeten  Rechtssätze  ihren  Ursprung
  nehmen,  brauchen  in  den  Entscheidungsgründen  nicht  angegeben
  zu  werden.  261.  Die  Frage,  ob  die  Beulitzung  einer  Sache
eine  gewöhnliche  oder  außergewöhnliche  sei,  ist  eine  Thatfrage.  261.

Art.  322,  109  Abs.  1.  Der  Beweis  eines  inneren  Willensaktes
  durch  Vermuthung.  Nichrigkeitsbeschwerde  hiewegen.  Kostenkompensation.
  356.

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