XXXII  Systematisches  Negister.

323,  325,  330.  Beweiskraft  strafgerichtlicher  Urtheile
im  i*e  196,  197.  ut  frafgerichllih  "6n
45.  Im  Beweisverfahren  kann  kein  neuet  Rechtsgrund
zeler  Feeh  werden.  231.
Art.  356.  Ein  sofort  nichtiger  Vertrag  bedarf  auch  Dritten
hegenü  der  gerichtlichen  Nichtigkeitoerklärung  nicht,  wenn  es  sich
um  Ausübung  von  Rechten  handelt,  denen  derselbe  entgegenzustehen

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t.  368.  Gründung  eines  Editions-Antrages  auf  civilwonie
  Bestimmungen.  165.
rt.

99.  Zengenbeweis  gegen  den  Inhalt  von  Urkunden.
  l!.

Art.  400.  Streitgemesse,  *1:  Zeuge.  400.  Eine  Partel  kann
niemals  mgleich  Zeuge  sein

Art.  425,  400  ——  vor  dem  beauftragten
Richter.  #h##e  orge  der  Gegenpartei  über  die  Tüchtigkeit  des
Zeugen.  Direckte  Betheiligung  des  Zeugen  an  dem  Ausgang  des
Prozesses.  181.

Art.  437.  Es  genügt,  wenn  das  Gericht  von  mehreren  Gutachlen

  eim,  25  für  überzeugend  hält  und  hierauf  seine  Entscheidung
ndet.

s  rt.  2/,  456.  Eidesleistung  durch  den  Ehemann  als  Streitenossen.



9  Art.  *m“  Eid  über  eigene  Handlungen  und  Wahrnehmungen

des  Schwurpssichuigen.  198.

7  Ziff.  1.  Eid  über  unerlaubte  Handlungen,  welche

zur  rom  ½½  Schwures  nicht  mehr  mit  Stirafe  bedroht  sind.  1.

460.  Verhandlung  vor  einer  Eidesleistung.  55.  Ein

Urt  a  .  Kläger  zum  Beweise  durch  Eid  darüber  zugelassen

wiste  1  r-m½h  ein  Vertrag  nur  zum  Scheine  abgeschlossen  sei,  ist  apellabe



p  Art.  *  mit  327.  Actio  in  factum  beim  Ersatz  eines  durch

widerrechtliches  Vorgehen  verursachten  Vermögensschadens.  Schäßungseid,

  obgleich  der  Werth  der  herauczugebenden  Sache  durch

Scchtersiiudige  erhoben  wurde.  278.

Ar  eun  ein  Lteingertt  eine  Sache  vor  ein  Kol-—i*
  verweist,  so  ist  damit  icht  v79'owin  rs  —–i
welchea  “*  Luständig  sei.  2  .

Daner  der  2T  166.
rs  569.  Wol  Provokationcklage  und  m—“  5752  biezu.
  134.  232.
Art.  682  mit  187  und  788.  Urlheile,  wodurch  die  Klage
wegen  Unzuständigkeit  des  Gerichts  abgewiesen  wurde,  erscheinen
als  Endurtheile.  125.

Art.  682  Abs.  2  mit  788  Abs.  1.  Wurde  der  Einspruch  im
zweiten  Rechtszuge  als  unzulässig  erklärt  und  die  Sache  zur  materiellen
  Verhandlnuß  und  Enischeidung  zurückoerwiesen,  so  liegt
ein  Destnitiv--Urthei  nicht  vor.  135.

rt.  683  Ziss.  1.  Ein  Beveourtheil  mit  eventueller  Eides-2
  ist  kein  Definitiv-Urtheil.
683  Ziff.  1  und  216.  Wurde  in  zweiter  Instanz  aus-1

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