XXXVI  Syslemiallsches  Negister.

dition?  106.  1  ckrepriut  an  —i23“  die  in  Faue  vor
dem.  7.  Oktober  1852  errichteter  künsiicher  Anlagen  sich  erst  nach

Mudidng  bei  der
Exproprialion  bezüglich  der  S6  w  ole,  zukünfltigen  Verwendung
  des  expropriirten  Grundstückeo.  321  u.  416.  n)  Rechtsverhältniß
der  —  unter  sich.  B  0)  Einseitige  Verfügung

nas.  125.  r  Kebberurh  ztune  mehreren  Gerditutberechtigten.
  Preuß.  L  246.  c)  Untheilbarkeit  der  Servituten.  72.
d)  Sarvitrtenkaus  u  “  e)  Fundus  vicinus  bei  Servituten.  285.
s)  Erlöschen  der  Servitut  durch  Nichtausübung.  186.  8)  Ersitung
  der  Freiheit  von  Gemeindegrundslücken  gegenüber  den  Nutungsrechten
  von  Gemeindegliedern.  Wirkung  des  Steuerkatastereintrages.
  61.  h)  Einwendung  gegen  die  Negatorienklage,  daß
Beklagter  nur  ein  gemeindliches  Gangsleichrecht  ausübe.  158.
i)  Nutzungerechte  von  Gemeindegliedern  an  unvertheillen  Gemeindegrundslücken,
  deren  rechlliche  Natur  238.  k)  Wasserleitungoservitut.
Servitus  projiciendi.  Hammerstreichsrecht.  184.  1)  Wasserbezugsservinmn
  bei  Vorbandensein  mehrerer  Quellen  auf  demselben  Grund-42.
  m)  Servitut  der  Wasserleitung  über  fremden  Grund,
derer  Continuilät  bei  beslehenden  Leitungsanlagen.  237.  )  Voraussetzung
  der  Vegründung  des  Rechles  auf  Wasserzulauf.  Preuß.
Landr.  246.  0)  Wirkung  des  Fischereirechtes  als  Servilut.  70.
H)Triebrecht.  Wegrichtung  hiebei.  Prcuß.  Landr.  110.  a)  Lebenslängliches
  Wohnungsrecht.  Inhalt  der  Haftung  des  Konstituenten
desselben.  Persönliche  Leistungen  des  Eigenthümers  der  dienenden
ache.  59.  r)  Ausdehnung  des  Wohnungsrechto  auf  Angebörige
des  ursprünglich  Berechtigten.  235.  8)  Wohnungsvorbehalt  für  ein
Kind  bei  der  Gutsübergabe,  dessen  rechtliche  Natur.  266.  t)  Begründung
  eines  Servitutrechtes  durch  Wohnungsvorbehalt.  266.
u)  Nachbarrech!,  dessen  Beschränkung.  266.  v)  Vertragsmäßiges
Recht  zur  Ansbenlung  von  Porzellanerde  in  einem  fremden  Grundstücke,
  dessen  Nalur.  263.  w)  Entziehung  der  Bergwerkogerechtigkeit
  wegen  Nichtausübung.  Kompetenz.  157.