Systematisches  Reglster.  XXXIX

actio  in  rem  scripta.  74.  I)  Operis  novl  nunoiatio.  Verbietungsrecht
  des  Nunzianken.  201.  m)  Aquac  pluviae  arcendae  actio,
deren  Voraussehzungen.  248.  n)  Ansschluß  der  treauf
  Naluraltheilung  bei  bäucrlichen  Anwesen.  Preuß.  Landr.  24
o)  Subsidiäre  Alimentationspflicht  nach  preuß.  Landr.  11.  p)  Al
mentationopflicht  der  Mutler  eines  sneberlichen  Kindeo  9ehnüber
den  välerlichen  Großellern  desselben.  Preuß.  Landr.  412.  q)  Anuwendendes
  Recht  bei  Beurtheilung  der  Haftung  des  Großvaters
fr  die  Alimente  des  außerehelichen  Kindes.  43.  220.  r)  Anspruch
auf  Ausstattung  der  außerehelich  Geschwängerten.  Bedingungen
deoselbeu.  Preuß,.  Landr.  250.

D.  Familienrecht.

a)  Cheverlöbnisse  im  ehemaligen  Bamberger  Gebiet.  Geltung
der  bezüglichen  Bamberger  Verordnungen.  Eigenschaft  der  Zeugen
bei  solchen  Verlöbnissen.  110.  b)  Oankalungotigken  der  Ehefrau
zum  Abschluß  on  Verträgen  neben  dem  Ehemann  nach  bayr.=kulmbacher
  Recht.  112.  c)  Withastung  der  Ehefrau  für  Geschälksschulden
  nach  Arll9eFr  Recht.  d)  Eheeinbringen.  6.
e)  Güterverhältniß  der  —6  Lindauer  Statutarrecht.  1.
17,  81.  f)  Schuldhaflung  im  Stande  der  Errungenschaftogemeinschaft
  nach  fränkischem  Recht.  224.  g)  Exekution  an  zur  Bayreuiher
  ehelichen  Gütergemeinschastgmasse  gehörigen  Gegenständen.
Einspruch  der  Ehefrau.  224.  h)  Art  und  Weise  des  Ausschlusses
der  allgemeinen  Gütergemeinschafl.  Bayreuther  Provinzialrecht.  252.
i)  Natkur  der  öbclichen  Gülergemeinschaft  nach  Eichslätter  Provinzialrecht.
  390.  k)  Ueber  die  Verbindlichkeit  der  zur  zweiten  Ehe  Icreilenden
  Eltern  zur  Grundtheilung.  mit  den  Kindern  nach  Bamberger
Landr.  44.  1)  Verfügungorecht  des  Ehemannes  und  reclomatio
uxoria  nach  fränk.  Recht.  392.  m)  Einkindschaftovertrag,  dess  en
Wirkung  auf  die  bisherige  Verbindlichkeit  der  Alimentztn  unge
vereinkindschafteten  Kinder  nach  fränk.  Recht.  141.  p)  Zuständigkeit
  zur  Bestätigung  von  Einkindschafloverlrägen  nach  Wirzburger
Recht.  305.  o)  Durch  Zuwendung  eincs  Vermächtnisses  an  den
Tauspathen  und  zwar  neben  einem  Vermächtnisse  an  den  Vater
desselben  wird  das  Vermachte  nicht  Sondergut  des  unabgetheillen
Kindes  und  gilt  hwabesondere  nicht  als  Palhengeschenk.  Schweinsurter
  und  fränk.  Recht.  305.  p)  Bemerkungen  zu  einem  Entwurse
über  das  Pe  We  hin  30.  113.  q)  Vormundschaftliche  Haftung.
  291.  r)  Obervormundschaftliche  Vertragsgenehmigung.  Bamberger
  Recht.  413.  8)  Berechtig  Lung,  zur  Beschwerdeführung  gegen
einen  obervormundschaftlichen  Beschkuß.  159.  t)  Veschwerung  pupillarischer
  Güter  adurch  Genehmigung  von  Schulden  des  Bevormundeten.
  188.  Selehentmũündignng  nach  fräuk.  Recht.  Unstatthastigkeit
  berselden.  25

E.  Erbrecht.
a)  Fehlerhastigreit  eines  Testamentes  wegen  Zweifels  bezüglich